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Baureglement
Mitwirkung und Öffentliche Auflage
Änderung Art. 60
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Artikel 58 und 60 des Baugesetzes vom
9. Juni 1985 und die Ergebnisse der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern folgende Änderung im Baureglement zur öffentlichen Mitwirkung und Auflage:
- Änderung von Artikel 60 Abs. 3 betreffend die Wohnnutzung im
Betriebsgebäude in der Campingzone
Im Rahmen der Mitwirkungsauflage ist jedermann berechtigt und eingeladen, schriftlich Einwändungen und Anregungen zum erwähnten Teilbereich einzureichen.
Wer im Sinne von Artikel 35, 35a und 60 Absatz 2 Baugesetz einspracheberechtigt ist, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Die Eingaben und Einsprachen sind an den Gemeinderat, 3785 Gsteig, zu richten.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 6. November bis 5. Dezember 2012 auf der Gemeindeschreiberei Gsteig öffentlich auf.
Gsteig, 2. November 2012
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen
Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1.1.2013 sind während der publizierten Frist termingerecht folgende Wahlvorschläge eingelangt, resp. gemäss Art. 5 Urnenwahlreglement galt das mit „bisher“ bezeichnete Behördemitglied als vorgeschlagen:
Für die Wahl
1. von fünf Mitgliedern des Gemeinderates
- Schlunegger Adolf, 1960, Gsteig bisher
- Graa Simon, 1960, Gsteig neu
- Schild Thomas, 1969, Gsteig neu
- von Siebenthal Markus, 1972, Feutersoey neu
- von Siebenthal Urs, 1980, Feutersoey neu
2. eines Mitglieds der Volksschulkommission
- Walker-Werthmüller Sandra, 1971, Gsteig neu
- Wampfler-Nigg Corina, 1974, Gsteig neu
Indem für die Wahlen des Gemeinderates nicht mehr Wahlvorschläge eingelangt, als Stellen zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 6 des Urnenwahlreglementes der Einwohnergemeinde Gsteig die oben aufgeführten Personen für eine Amtsdauer von 4 Jahren ab 1. Januar 2013 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
Da für die Wahl eines Mitglieds der Volksschulkommission mehr Vorschläge eingingen, als Stellen zu besetzen sind, findet am 25. November 2012 ein öffentlicher Wahlgang statt.
Den Stimmberechtigten werden die Ausweiskarten und Wahlzettel zugestellt.
Stimmberechtigte, die keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können ein Doppel bis am 23. November 2012, spätestens 16.00 Uhr auf der Gemeindeschreiberei anfordern.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Urnenwahlreglementes und diejenigen über die briefliche Stimmabgabe.
Es darf nur fristgemäss vorgeschlagenen Kandidaten gestimmt werden.
Eine allfällige Stichwahl findet am 16. Dezember 2012 statt.
DER GEMEINDERAT
Öffentliche Bekanntmachung
Überbauungsordnung ZPP Nr. 5 Ferienhauszone Heiti 2
Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat von Gsteig am 11. August 2012 beschlossene Überbauungsordnung ZPP Nr. 5 Ferienhauszone Heiti 2 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom
9. Juni 1985 mit Datum vom 3. Oktober 2012 vorbehaltlos genehmigt.
Die Überbauungsordnung tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern jedermann zur Einsichtnahme offen.
Gsteig, 8. Oktober 2012
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen
Gestützt auf das Organisationsreglement sowie auf das Reglement über die Urnenwahlen hat der Gemeinderat den letzten Teil der ordentlichen Erneuerungswahlen per
1. Januar 2013 auf den 25. November 2012 angeordnet.
Es sind zu wählen:
1. fünf Mitglieder des Gemeinderates
- Aeschbacher-König Therese, Feutersoey Demission
- Haldi Ueli, Feutersoey obligatorischer Austritt
- Hefti Ruedi, Gsteig obligatorischer Austritt
- Reichenbach Rolf, Gsteig Wahl zum Vizepräsident
- Schlunegger Adolf, Gsteig wieder wählbar
Gemäss Artikel 30 des Organisationsreglementes müssen mindestens 3 Ratsmitglieder mit
Wohnsitz in Gsteig und eines aus Feutersoey gewählt werden.
2. ein Mitglied der Volksschulkommission
- Romang-Müllener Fiona, Feutersoey obligatorischer Austritt
Gemäss Artikel 5 Urnenwahlreglement gelten die als wieder wählbar bezeichneten Behördemitglieder als vorgeschlagen.
Gemäss Artikel 4 des Reglementes über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am
Montag, 8. Oktober 2012, 16.00 Uhr,
der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres/seines Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert werden.
Werden für die hievor angeführten Stellen nur je eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.
Falls mehrere Personen vorgeschlagen werden, so findet am 25. November 2012 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur solchen Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis am 8. Oktober 2012 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Allfällige Stichwahlen werden am 16. Dezember 2012 durchgeführt.
DER GEMEINDERAT
Einwohnergemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen
Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1.1.2013 ist während der publizierten Frist termingerecht folgender Wahlvorschlag eingelangt:
Für die Wahl
DES GEMEINDE- UND GEMEINDERATSVIZEPRÄSIDENTEN (an Stelle von Markus Willen):
REICHENBACH Rolf, Gsteig
(bisher Gemeinderatsmitglied)
Indem für die oben aufgeführte Wahl nicht mehr Wahlvorschläge eingelangt, als Stellen zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel 6 des Urnenwahlreglementes der Einwohnergemeinde Gsteig die oben aufgeführte Person ab 1. Januar 2013 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
DER GEMEINDERAT
Einwohnergemeinde Gsteig
Erneuerungswahlen
Im Rahmen der ordentlichen Erneuerungswahlen auf den 1.1.2013 ist während der publizierten Frist termingerecht folgender Wahlvorschlag eingelangt:
Für die Wahl
DES GEMEINDE- UND GEMEINDERATSPRÄSIDENTEN (an Stelle von Martin Marti):
Markus WILLEN, Feutersoey
(bisher Gemeinde- und Gemeinderatsvizepräsident)
Indem für die oben aufgeführte Wahl nicht mehr Wahlvorschläge eingelangt, als Stellen zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel 6 des Urnenwahlreglementes der Einwohnergemeinde Gsteig am 12. Juni 2012 die oben aufgeführte Person ab 1. Januar 2013 im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
DER GEMEINDERAT
Öffentliche Bekanntmachung Ortsplanungsrevision Genehmigung |
(Amtsanzeiger Saanen vom 23.08.2011 / Amtsblatt Kanton Bern vom 24.08.2011)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die von der Einwohnergemeinde Gsteig am 29. Oktober 2010 beschlossene Revision der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 16. August 2011 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen im Baureglement vorgenommen:
- Art. 14 Abs. 2 wird gestrichen
Die Absatznummern verschieben sich entsprechend
- Art. 56 Abs. 2: Das Abtreten von Anteilen im Sinne von Abs. 3.3.3
(statt Abs. 4) des EWAP (Anhang)
Mit der Genehmigung wird die Rodungsbewilligung für 358 m2 Wald für die Erweiterung der Gewerbezone Feutersoey erteilt. Ebenso genehmigt wurden die festgelegten Waldgrenzen.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Gsteig, 18. August 2011
Der Gemeinderat
Ortsplanungsrevision Nachträgliche 2. öffentliche Auflage |
(Amtsanzeiger von Saanen vom 14. Dezember 2010)
Die Einwohnergemeinde Gsteig bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985, die von der Gemeindeversammlung vom 29. Oktober 2010 beschlossenen Änderungen gegenüber den zur Auflage gebrachten Ortsplanungsakten zur nachträglichen öffentlichen Auflage. Es betrifft dies:
- Zonenplan
• Lädi: Verzicht Umzonung in Gewerbe-/Wohnzone auf Parzelle Nr. 1426
• Saalenmatte: Erweiterung Einzonung Wohn-/Gewerbezone auf Parzelle
Nr. 291 sowie Einzonung Gewerbezone und Wohn-/Gewerbezone auf
Parzelle Nr. 286
• Dorf, Gsteig: Verzicht Einzonung Teilstück auf Parzelle Nr. 754
• Dorf, Gsteig: Erweiterung Dorfschutzzone auf Parzelle Nr. 358
- Zonenplan Teil Landschaft 4
Aufhebung Teilstück Skipiste
- Baureglement
• W2a und W3a: Korrektur Empfindlichkeitsstufe
• GW3, G und Ga: Anpassung Gebäudemasse Erdgeschoss
• Anhang V Definitionen Erst- und Zweitwohnungen: Ergänzung zur Abtretung
der Erstwohnungsanteile unter benachbarten Liegenschaften
Die Änderungen liegen während 30 Tagen, das heisst vom 14. Dezember 2010 bis 13. Januar 2011 in der Gemeindeverwaltung Gsteig während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Gsteig, 3785 Gsteig, einzureichen.
Einsprachen können nur gegen die publizierten Änderungen erhoben werden.
Es finden keine Einspracheverhandlungen statt.
Gemeinderat Gsteig
Waldrodungspublikation Rodung und Ersatzaufforstung nach Artikel 5-7 WaG, Öffentliche Auflage vom 15. Juni bis 14. Juli 2010 |
(Inserat im Amtsanzeiger von Saanen vom 15. Juni 2010
sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 16. Juni 2010)
Gesuchstellerin:
Einwohnergemeinde Gsteig
Standort / Parzelle:
Lädi/altes Eisbahnareal Feutersoey, Parzelle Nr. 1065,
Koordinaten 587.216/140.748
Rodungszweck:
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wird der östliche Teil der bestehenden Gewerbezone, Lädi, Feutersoey um die Rodungsfläche von 500 m2 erweitert. Dadurch kann das heutige Viehschauareal an den Zonenrand verlegt und die frei werdende Fläche durch Gewerbe genutzt werden.
Rodungsfläche:
500 m2
Ersatzaufforstung:
Ersatzaufforstung von 500 m2 auf Parzelle Nr. 1002, Sigristefang, Innergsteig, Gsteig, Koordinaten 587.232/136.300
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 15. Juni bis 14. Juli 2010 auf der Gemeindeschreiberei Gsteig öffentlich auf.
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Gsteig, 3785 Gsteig einzureichen. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach der geltenden Waldgesetzgebung sowie der Bundesrechtspflege. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Gsteig, 11. Juni 2010
Der Gemeinderat
Vergünstigung von Abonnementen für Schüler und Jugendliche in Ausbildung |
Neue Regelung ab 01.01.2010
Begünstigte | Art des Abos | Beitrag | |
neu | Schüler und Jugendliche in Ausbildung bis max. 25 Jahre | Monatsabonnemente Jahresabonnemente GA | 30 % |
Der Arbeits- bzw. Schulort ist massgebend für die beitragsberechtigte Billettwahl.
Vorgehen:
Der Gemeindebeitrag kann am Schalter der Finanzverwaltung durch Vorweisung folgender Unterlagen bezogen werden:
▪ Lehrvertrag
▪ Schulbestätigung
▪ Abonnementsquittung
Wer sich am 01.01.2010 bereits in Ausbildung befindet, hat rückwirkend auf Beginn des Lehr- oder Schuljahres 2009/2010 ebenfalls noch Anspruch auf den Gemeindebeitrag.
Der Gemeinderat von Gsteig
© 2005 Gemeindeverwaltung, 3785 Gsteig bei Gstaad
Tel: 033 755 19 77, Fax: 033 755 10 19, E-Mail: gemeinde(at)gsteig.ch