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Einwohnergemeinde - Ordentliche Versammlung
Freitag, 24. Mai 2013, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig
(Amtlicher Anzeiger Saanen vom Dienstag, 23.04.2013)
Traktanden:
1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2012
a) Bewilligung Nachkredit für zusätzlich vorgenommene übrige Abschreibungen des
Verwaltungsvermögens
b) Genehmigung der Gemeinderechnung 2012
2. Turn- und Mehrzweckhalle Gsteig
Orientierung über die baulichen Mängel und die Gesamtschulsituation mit anschliessender Beschlussfassung zu einer Konzentration des Schulbetriebes in Gsteig sowie Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 7,15 Mio. Franken für den Abbruch und Neubau der Turn- und Mehrzweckhalle Gsteig inkl. Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes
3. Spiel- und Begegnungsplätze Gsteig und Feutersoey
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites von Fr. 150'000.-- für die Realisierung von Spiel- und Begegnungsplätzen in Gsteig und Feutersoey
4. Wohnheim Gsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1'400'000.-- für den Um- und Ausbau des Wohnheimes
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Detaillierte Informationen über die Traktanden und die Anträge des Gemeinderates können der Informationsbroschüre entnommen werden, welche ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt wird.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 93ff des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen Gemeindebeschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde wegen Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften setzt eine Rüge an der Versammlung voraus.
Es werden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das
18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Gsteig angemeldet sind, freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Gemeinderat
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 7. Dezember 2012, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig
Traktanden:
1. Genehmigung des Voranschlages 2013
Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Mäusefanggeld und der Ansätze der
wiederkehrenden Grundgebühren für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kehricht und
Hundetaxe, ferner Orientierung über die Finanzplanung
2. Gebührenreglement
Genehmigung des revidierten Gebührenreglementes
3. Baureglement
Genehmigung einer Anpassung von Art. 60 Campingzone
4. Campingreglement
Genehmigung des revidierten Campingreglementes
5. Bergcamping Heiti, Gsteig
Bewilligung einer Verlängerung der Baurechtsdauer mit der neuen Eigentümerin
6. Mehrzweckgebäude Boden, Gsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 130'000.-- für die Sanierung der Mietwohnung
7. Spiel- und Begegnungsplätze
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites von Fr. 250'000.-- für die Realisierung von Spiel- und
Begegnungsplätzen in Gsteig und Feutersoey, wobei der Anteil der Gemeinde lediglich drei Fünftel
oder maximal 150'000.-- Franken beträgt
8. Pillonstrasse Verkehrssicherheit
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites von Fr. 70'000.-- für Fussgängerschutz-
massnahmen in der „Neuhaus-Kurve“, Gsteig
9. Schiessanlage Innergsteig
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites von Fr. 150'000.-- für die Sanierung des nicht mehr
benötigten natürlichen Kugelfanges
10. Verschiedenes
(Anzeiger von Saanen vom Dienstag, 11. Dezember 2012)
Weil wegen der kantonalen Denkmalpflege und dem Berner Heimatschutz das Projekt nochmals überarbeitet werden muss, wurde das Traktandum „Spiel- und Begegnungsplätze“ zurück gezogen. Allen übrigen Geschäften wurde oppositionslos zugestimmt. Gemeinde- und Gemeinderatspräsident Martin Marti leitete seine letzte Gemeindeversammlung mit einem lachenden resp. doch eher weinenden Auge.
Spiel- und Begegnungsplätze
Die 100 anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mussten zu Beginn der Gemeindeversammlung zur Kenntnis nehmen, dass der Gemeinderat ein Geschäft von der Traktandenliste zurück zog. Es handelte sich um die Realisierung von Spiel- und Begegnungsplätzen in Gsteig und Feutersoey. Das Projekt in Gsteig muss auf Forderung der kantonalen Denkmalpflege und des Berner Heimatschutzes nochmals überarbeitet werden, weil sich der geplante Standort inmitten geschützter Gebäude befindet und auch dem geschützten Ortsbild zuwenig Rechnung trägt. Das Geschäft wird deshalb voraussichtlich der nächsten Frühjahresversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Voranschlag 2013
Der Voranschlag 2013 der Gemeinde Gsteig basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1.5 Einheiten und weist bei Aufwändungen von 4'646'098.70 und Erträgen von 4'558'270.20 Franken einen Ertragsüberschuss von knapp 88'000.-- Franken auf. Gsteig wird nächstes Jahr höhere Beiträge an den neuen Finanz- und Lastenausgleich leisten müssen. Auf der anderen Seite sind tiefere Zuschüsse zu erwarten. Ebenfalls Einfluss auf das negative Ergebnis haben die rückläufige Entwicklung bei den Einkommenssteuern sowie der durch die grossen Investitionen verursachte hohe Abschreibungsbedarf.
Der Voranschlag wurde wortlos genehmigt.
Gebührenreglement
Am 1. Januar 2013 wird das neue kantonale Hundegesetz in Kraft treten, wodurch gleichzeitig die bisherige kantonale Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundetaxe aufgehoben wird. Als Konsequenz müssen die Gemeinden in ihren Gebührenreglementen entsprechende Bestimmungen aufnehmen.
Diese Ausgangslage wurde vom Gemeinderat zum Anlass genommen, um gleichzeitig längst fällige Anpassungen zu machen. Da diese aber umfangreich waren, wurde auf der Basis des kantonalen Musterreglementes ein komplett revidiertes Gebührenreglement erarbeitet. Dieses wurde diskussionslos genehmigt.
Bergcamping Gsteig
Für den Betrieb des Bergcampings Gsteig wurden verbesserte Bedingungen geschaffen, indem Anpassungen im Baureglement sowie im Campingreglement genehmigt wurden. Zudem hat die Gemeindeversammlung einer Verlängerung der Baurechtsdauer mit der Bergcamping Gsteig AG von 40 auf 80 Jahre zugestimmt.
Mehrzweckgebäude Boden, Gsteig
Für die Sanierung der Mietwohnung im Mehrzweckgebäude Boden, Gsteig bewilligte die Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von Fr. 130'000.--.
Pillonstrasse Verkehrssicherheit
Zumeist ortsunkundige, vom Col du Pillon talwärts fahrende Automobilisten unterschätzen die Neuhaus-Kurve oberhalb der Kirche und geraten im Winter bei schlechten Strassenverhältnissen durch zu wenig angepasste Geschwindigkeit oder aus Schreck durch zu starkes Bremsen ins Schleudern. Nach einem schlimmen Unfall im letzten Dezember ersuchte der Gemeinderat bereits zum zweiten Mal den Kanton, entsprechende Schutzmassnahmen zu realisieren. Das Resultat einer in Auftrag gegebenen Gefahrenanalyse enthob aber den Kanton als Strasseneigentümer von der Pflicht, jedwelche Sicherheitsmassnahmen vorkehren zu müssen. Da aber dem Gemeinderat eine Verbesserung der Sicherheit sehr wichtig ist, liess der Kanton mit dem Einverständnis des Gemeinderates durch ein Ingenieurbüro einige Projektvarianten ausarbeiten.
Aus drei Vorschlägen entschied sich der Gemeinderat einstimmig für die Variante 2 mit einer Leitplanke über den ganzen Kurvenradius und gleichzeitiger Verbreiterung des Gehweges durch veränderte Montage des Geländers. Der Souverän teilte die Sorge des Gemeinderates und bewilligte oppositionslos einen Bruttoverpflichtungskredit von 70'000.-- Franken, damit diese Fussgängerschutzmassnahmen getroffen werden können.
Kugelfangsanierung
Indem in der Schiessanlage Innergsteig ein künstliches Kugelfangsystem eingebaut worden ist, wird inskünftig nicht mehr in den dahinterliegenden natürlichen Kugelfang geschossen.
Auch durch den Vorstoss eines betroffenen Grundeigentümers hat es der Gemeinderat als sinnvoll erachtet, das belastete Erdreich raschmöglichst zu sanieren.
Die beauftragte Unternehmung Berin GmbH hat als Bestandteil einer Voruntersuchung den Kostenrahmen für die Sanierung berechnet. Es wurden im Gelände Proben des Erdreichs entnommen und die belastete Fläche ermittelt. Im Laufe des Winters werden noch weitere Untersuchungen im Labor folgen. Der anschliessende Gesamtbericht dient zur genauen Offertstellung durch die Bauunternehmen und wird von Bund und Kanton zur Beurteilung der Kostenanteile verlangt.
Zur Zeit beteiligt sich der Bund an den Sanierungskosten mit 8'000.-- Franken pro Scheibe. Gemäss eingeholten Auskünften kann ebenfalls noch mit einem Beitrag des Kantons gerechnet werden, welcher unter Umständen in gleicher Höhe ausfallen kann wie jener des Bundes. Falls die Schiessanlage früher durchs Militär benutzt wurde, könnte allenfalls noch ein Beitrag des VBS erwartet werden. Dies wird noch abgeklärt.
In einer ersten Grobkostenschätzung werden mit Sanierungskosten von 150'000.-- Franken gerechnet. Die Gemeinde muss die Kosten vorfinanzieren und kann anschliessend die Gesuche an Bund, Kanton und VBS zur Kostenbeteiligung stellen.
Die Arbeiten würden im Herbst 2013 ausgeführt. Nach der Rekultivierung könnten die Grundstücke wieder vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt werden.
Der vom Gemeinderat beantragte Bruttoverpflichtungskredit von Fr. 150'000.-- wurde diskussionslos bewilligt.
Gemeinde- und Gemeinderatspräsident Martin Marti hat seine letzte Gemeindeversammlung wie üblich souverän geleitet. Wegen Amtszeitbeschränkung muss er das Präsidium nach 8 Jahren per Ende Jahr seinem Nachfolger Markus Willen übergeben. Die Versammlung würdigte seine gesamthaft 13 Jahre Gemeinderatstätigkeit mit einem kräftigen und lang anhaltenden Applaus.
In seinem Rückblick auf 13 interessante und bewegte Jahre hob Martin Marti trotz einiger weniger erfreulichen Momente die überwiegend positiven Erfahrungen hervor. In seinen Worten spürte man nach wie vor die ungetrübte Leidenschaft und die Sorge um das Wohl der Gemeinde Gsteig. Keineswegs amtsmüde, hätte Martin Marti seine Aufgabe auch noch länger ausgeübt.
Trotz zahlreicher Traktanden konnte er die Versammlung bereits um 21.40 Uhr schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 4. Mai 2012, 20.15 Uhr, Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2011
a) Bewilligung Nachkredit für zusätzliche Werterhalteinlage in die Spezialfinanzierung der
Liegenschaften des Finanzvermögens
b) Bewilligung Nachkredit für zusätzlich vorgenommene übrige Abschreibungen des
Verwaltungsvermögens
c) Genehmigung der Gemeinderechnung 2011
2. Turn- und Mehrzweckhalle Gsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 180'000.-- für Planungsarbeiten sowie Projekterarbeitung oder Durchführung eines Wettbewerbs für den Ersatz der baufälligen Turn- und Mehrzweckhalle Gsteig
3. Schiessanlage Innergsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 150'000.-- für die Erweiterung bzw. Um- und Ausbauten zwecks Aufnahme der Feldschützen Gstaad-Saanen als teilweise Mieter
4. Wasserversorgung Gsteig
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites von Fr. 120'000.-- für den Ersatz und die Verlegung des Stufenpumpwerkes im Saali, Gsteig
5. Verschiedenes
(Anzeiger von Saanen vom 8. Mai 2012)
108 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Frühjahresgemeindeversammlung von einem erneut sehr guten Rechnungsabschluss Kenntnis genommen. Mit Bewilligung von 180'000.-- Franken kann nun mit der Projektierung für den Ersatz der baufälligen Turn- und Mehrzweckhalle Gsteig begonnen werden. Dank den bewilligten Erweiterungsmassnahmen in der Schiessanlage Innergsteig kann den Feldschützen Saanen-Gstaad eine verbesserte Infrastruktur geboten werden.
Gemeinderechnung 2011
Das Ergebnis vor Abschreibungen schliesst bei einem Aufwand von 4'420'593.66 und einem Ertrag von 5'040'443.45 Franken mit einem Brutto-Ertragsüberschuss von 619'849.79 Franken ab. Nach Vornahme der Abschreibungen im Betrag von Fr. 108'737.15 für harmonisierte und mit Fr. 323'472.20 für übrige Abschreibungen, schliesst die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 187'640.44 Franken ab.
Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag um 250'975.44 Franken verdeutlicht auf den ersten Blick nicht das effektiv noch bessere Rechnungsergebnis. Mit der Aufrechnung der ausserhalb der Spezialfinanzierung zusätzlich vorgenommenen übrigen Abschreibungen von Fr. 223'472.20 erhöht sich die Besserstellung sogar auf Fr. 474'447.64. Ein Bauparzellenverkauf sowie von Privaten entrichtete Grundstückgewinnsteuern begründen dieses gute Ergebnis. Mit der Zunahme um den Ertragsüberschuss beträgt das Eigenkapital neu 3'129'257.24 Franken.
Auf Antrag des Gemeinderates wurde die Gemeinderechnung 2011 ohne Benützung der Diskussion genehmigt.
Turn- und Mehrzweckhalle Gsteig
Verschiedene sichtbare Schäden an der Gebäudehülle der Turnhalle veranlassten im Jahr 2010 den Gemeinderat, Abklärungen betreffend Statik und Sicherheit in der Turnhalle zu treffen. Die ernüchternden Ergebnisse erforderten als Sofortmassnahme eine Verstärkung der Dachkonstruktion sowie ein Nutzungsverbot auf dem Estrichboden.
Da sich je nach Anlass zahlreiche Leute in der Halle aufhalten, wurde das Gebäude auch hinsichtlich Erdbebensicherheit überprüft. Dass die Resultate eines 1958 gebauten Objekts auf den heutigen wissenschaftlichen Grundlagen der Erdbebenforschung nicht besonders gut ausfallen werden, war schliesslich keine grosse Überraschung. Auf Grund der bedenklichen Ergebnisse, der undichten Fensterfront auf der Südseite, der ungenügenden energetischen Situation, der engen Platzverhältnisse und der unzureichenden, veralteten sanitarischen Anlagen war bald einmal abschätzbar, dass eine Totalsanierung kaum realisierbar sein dürfte. Für die weitere Planung hat deshalb der Gemeinderat eine Spezialkommission bzw. Begleitgruppe mit den entsprechenden Aufträgen eingesetzt. Die fachliche und methodische Unterstützung der Begleitgruppe erfolgte durch die IC Infraconsult AG, Bern.
Sanierung oder Neubau?
Das 1967 angebaute Schulhaus muss zur Erfüllung der Vorschriften bezüglich Erdbebensicherheit wahrscheinlich nur nachgerüstet werden. Demgegenüber dürfte sich aber eine Totalsanierung der Turn- und Mehrzweckhalle wahrscheinlich nicht mehr lohnen.
Raumkonzept und Standort
Gemäss Richtlinien des Bundesamtes für Sport BASPO sind bei einem Neubau Spielfeldmasse von 12 x 24 m anzustreben. Für die Nutzung für Gemeinde- und Vereinsanlässe braucht es zudem eine Bühne und die entsprechenden Nebenräume.
Da am heutigen Platz keine Vergrösserung möglich ist, konnte Dank der Bereitschaft von zwei betroffenen Grundeigentümern östlich des bestehenden Schulhauses in Gsteig eine Lösung gefunden werden. Die planerischen Voraussetzungen könnten hier in einem geringfügigen Planänderungsverfahren geschaffen werden.
Eine oder zwei Schulen?
Der Neubau einer Turn- und Mehrzweckhalle wird mehrere Millionen Franken kosten. Bei einer derartigen Investition erachtet es der Gemeinderat als seine Pflicht, die heutige Situation der Schulstrukturen in die weitere Planung mit einzubeziehen. Denn leider musste auf das Schuljahr 2011/12 wieder eine Schulklasse geschlossen werden und die Schülerzahlen nehmen weiterhin ab. Mit dem Neubau der Turn- und Mehrzweckhalle entsteht eine gute Chance, am Standort Gsteig auch den Schulraum zu erweitern. Die engen Platzverhältnisse auf dem Grundstück der Schule könnten für eine spätere Erweiterung hinderlich sein. Mit der Realisierung von neuem Schulraum in der deckenlastig zu bauenden Halle würde der Bedarf an Bauland minimiert, und es könnte eine insgesamt platzsparende und ressourcenschonende Lösung umgesetzt werden.
Erarbeitung verschiedener Varianten
Mit dem beantragten Kredit von 180'000.-- Franken will der Gemeinderat aber trotzdem mehrere Varianten ausarbeiten, auf deren Basis die Bürgerinnen und Bürger an einer späteren Gemeindeversammlung über einen Baukredit abstimmen können. Der Gemeinderat kann sich auch vorstellen, einen Projektwettbewerb durchzuführen. Mögliche Varianten sind zum Beispiel:
- Sanierung Turn- und Mehrzweckhalle (MZH)
- Abbruch MZH mit Wiederaufbau am gleichen Standort
- Abbruch MZH mit Neubau auf der Ostseite des Schulareals Gsteig
- Abbruch der MZH mit Neubau unter Einbezug einer Analyse der Schulstrukturen mit Bildung
eines Schulzentrums an einem Standort in Gsteig oder Feutersoey
Der Souverän erachtete es angesichts der Ausgangslage als nicht notwendig, unnötig Kosten zu verursachen, um alle vorgesehenen Varianten weiter zu verfolgen. So setzte sich ein Antrag mit deutlicher Mehrheit durch, von einer Sanierung der heutigen Halle sowie einem Neubau am gleichen Standort abzusehen. Keine Mehrheit fand hingegen der Antrag für eine Begrenzung der Projektierungskosten auf 100'000.-- Franken. Trotz bewilligtem Verpflichtungskredit von Fr. 180'000.-- darf jedoch angesichts reduzierter Varianten von einer nunmehr günstigeren Projektierung ausgegangen werden. Der Gemeinderat wurde zudem ersucht, auf einen Projektwettbewerb zu verzichten.
Schiessanlage Innergsteig
Am 1. Juni 2008 brannte das Schützenhaus der Feld- und Militärschützen Saanen-Gstaad im Gschwend in Gstaad vollständig ab. Damit begann für die Saaner Schützen eine lange Durststrecke. Ihrem Hobby bzw. ihrem Sport konnten sie nur noch eingeschränkt in fremden Schiessständen frönen. Sehr viel Arbeit und Hoffnung steckten sie in die Planung einer neuen eigenen Schiessanlage. Obwohl letztlich eine Lösung in einer unterirdischen Schiessanlage in Oey, Saanen gefunden wurde, musste auf eine Realisierung verzichtet werden. Zu gross war das jährlich prognostizierte Defizit.
So blieb als Alternative die Schiessanlage im Innergsteig, wo den Saaner Schützen seit ca. 3 Jahren vorübergehend Gastrecht gewährt worden ist. Gsteig ist in der glücklichen Lage, über eine Bewilligung für 8 Scheiben und einer Maximalschusszahl von 25'000, verteilt auf 27 Schiesshalbtage à 2 Stunden, zu verfügen. Eine Verbesserung der Infrastruktur würde es erlauben, im Rahmen der zulässigen Bewilligung auch die Saaner Schützen dauerhaft aufzunehmen. Für die betroffenen Anwohner von Gsteig würde die Lärmbelastung nicht grösser, weil die maximale Schusszahl und die Schiesshalbtage unverändert bleiben.
Die notwendigen baulichen Massnahmen gliedern sich in 4 Bereiche. Die Kosten in den einzelnen Bereichen werden entsprechend ihrer Art verteilt auf die beiden Gemeinden Saanen und Gsteig. Die Verteilung basiert auf der Grundsatzfrage, ob die einzelnen Massnahmen nur durch die Integration der Saaner Schützen nötig werden oder ob sie sowieso ausgeführt worden wären.
Für Fr. 215'000.-- sind folgende Massnahmen geplant:
- Einbau von elektronischen 2 Trefferanzeigen Fr. 50'000.--
- Montage von schallschluckender Isolation und Sanierung der sanitären Installationen
Fr. 25‘000.--
- Realisierung eines künstlichen Kugelfangsystems Fr. 55'000.--
- Anbau Garderobe/Putzraum/Keller Fr. 85‘000.--
Der von der Versammlung bewilligte Investitionskredit von 150‘000.-- Franken wird durch eine Einmalmiete im gleichen Betrage durch die Gemeinde Saanen im Januar 2013 zurückbezahlt. Für die Gemeinde Gsteig entstehen also keine neuen Kosten. Einzig der bereits bewilligte Kredit aus dem Jahre 2007 wird noch für die damals angekündigten aber bis jetzt noch nicht ausgeführten Arbeiten verwendet.
Die Arbeiten für die Schiesstechnik sind bereits im Mai 2012 geplant. Die Umbauarbeiten im Schützenhaus sowie die Installation der Kugelfangkästen sollen nach Erhalt einer Baubewilligung im Herbst ausgeführt werden.
Der Ausbau der Schiessanlage und das Mietverhältnis mit den Saaner Schützen waren nicht bestritten. Es wurde jedoch die Erwartung geäussert, dass der Schiessbetrieb in einigen Jahren nicht noch einmal zunehmen werde. Wie in einem kürzlich vom Kanton erhaltenen Schreiben gefordert, wird sich die Gemeinde in nächster Zeit mit der Sanierung des bisher verwendeten Kugelfanges zu befassen haben. Wer die dafür erwarteten hohen Kosten trägt, ist derzeit noch unklar.
Wasserversorgung Gsteig
1966 wurde das obere Saali in Gsteig mit dem Bau eines Reservoirs und eines Stufenpumpwerkes erschlossen. Letzteres befindet sich im Keller eines Wohnhauses. Mit dieser Pumpe wird das Wasser bis ins Reservoir befördert. Da in diesem oder im nächsten Jahr ein Umbau bzw. eventuell ein Abbruch des Wohnhauses mit Wiederaufbau vorgesehen ist, hat die Gemeinde nach einer neuen Lösung für das bestehende Stufenpumpwerk gesucht. Unter Einbezug und mit dem Einverständnis des betroffenen Grundeigentümers konnte unweit des Wohnhauses ein neuer Standort für das Verlegen eines Pumpenschachts gefunden werden. Bei dieser unterirdischen Lösung wäre nur der Schachtdeckel sichtbar. Der für diese Massnahme erforderliche Bruttoverpflichtungskredit von Fr. 120'000.-- wurde oppositionslos bewilligt.
Unter „Verschiedenem“ dankte der Präsident der Feldschützen Saanen-Gstaad der Versammlung für das ihnen auch weiterhin gewährte Gastrecht in der Schiessanlage Innergsteig.
Um 21.50 Uhr konnte Gemeindepräsident Martin Marti die Versammlung schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Ordentlichen Gemeindeversammlung Freitag, 2. Dezember 2011, 20.15 Uhr, Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Genehmigung des Voranschlages 2012
Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Hundetaxe, Mäusefanggeld und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Kehricht, ferner Orientierung über die Finanzplanung
2. Gstaad Saanenland Tourismus
Bewilligung eines auf drei Jahre befristeten zusätzlichen Gemeindebeitrages von jährlich 50'000.-- Franken für dringend notwendige Marketing-Massnahmen
3. Alterszentrum Saanen
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 970'000.-- für die Beteiligung der Gemeinde als Aktionärin am Neubau des Alterszentrums Saanen
4. Unterhaltsbeitrag an Genossenschaftsstrassen
Erhöhung des heutigen Gemeindebeitrages an den Unterhalt von Genossenschaftsstrassen von 50 auf 75 %
5. Hotel Restaurant Bären, Gsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 220'000.-- für die Umgestaltung, Sanierung und Ausstattung von Hotelzimmern
6. Verschiedenes
(Anzeiger von Saanen vom 6. Dezember 2011)
96 Gsteigerinnen und Gsteiger bewilligten einen Verpflichtungskredit von Fr. 970'000.-- für eine Beteiligung am Neubau des Alterszentrums Saanen. Hotelzimmer des „Bären“ können erneuert werden und die nächsten 3 Jahre wird Gstaad Saanenland Tourismus für zusätzliche Marketingmassnahmen unterstützt. Trotz enormem Investitionsbedarf in den nächsten Jahren kann die Steueranlage 2012 um einen Zehntel auf 1.5 gesenkt werden.
Voranschlag 2012
Der Voranschlag 2012 der Gemeinde Gsteig basiert auf einer um einen Zehntel tieferen Steueranlage von 1.5 Einheiten und weist bei Aufwändungen von 4'485'959.-- und Erträgen von 4'672'653.-- Franken einen Ertragsüberschuss von rund 186'000.-- Franken auf. Dass Gsteig nach 2011 bereits im Folgejahr die Steueranlage schon wieder um einen Zehntel senken kann, ist mit dem neuen FILAG begründet. Der Grosse Rat hat der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) in seiner zweiten Lesung am 01.02.2011 zugestimmt. Die Optimierung der Aufgabenteilung vom Finanz- und Lastenausgleich, die gerechtere Verteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich, die Verstärkung der Anreize für eine wirtschaftliche und sparsame Aufgabenerfüllung in den Bereichen der Sozialhilfe und des Volksschulwesens und eine massvolle Erhöhung der Abgeltung der Sonderlasten der Städte und der ländlichen Gemeinden bilden die Schwerpunkte des FILAG 2012. Basis für FILAG 2012 bildet die Globalbilanz 2009. Dass dadurch kein Stein auf dem anderen bleibt, wäre eine zu kühne Aussage. Und dennoch verändert sich sehr viel. Gsteig könnte gestützt auf die Globalbilanz 2009 seine Steueranlage sogar um 2.7 Steuerzehntel senken. Die Steuerausfälle durch die empfohlene Steuersenkung würden kompensiert werden durch die Mehrerträge aus dem FILAG. Die in den kommenden vier Jahren für die Gemeinde Gsteig sehr hohen Investitionen von rund 11 Mio. Franken erlauben allerdings eine Steuersenkung in diesem Umfang nicht.
Gemäss Finanzplan 2012-2016 werden im Jahr 2013 ein leichter Aufwandüberschuss, in den folgenden Planjahren massive Aufwandüberschüsse erzielt. In diesen Jahren wird unter anderem mit der allfälligen Sanierung, resp. einem möglichen Neubau einer Mehrzweckhalle in Gsteig gerechnet. In diese Zeit fällt ebenfalls die dringend notwendige Sanierung des Wohnheimes.
Das sehr hohe Eigenkapital wird auf Grund der erwarteten Ergebnisse und verursacht durch die hohen Investitionskosten abnehmen und am Ende der Planperiode rund 1,5 Mio. Franken oder 15 Steueranlagezehntel betragen.
Der Voranschlag wurde von den 96 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wortlos genehmigt.
Gstaad Saanenland Tourismus
Die Destination Gstaad hat in den vergangenen zehn Jahren durch sehr hohe Investitionen (mehrere hundert Millionen Franken) in verschiedenen Bereichen (z.B. Dorf-Umfahrungen, Dorfgestaltung, Bergbahnen, diverse Sportanlagen, Bergbahnen, Hotels) bedeutende Attraktivitätsfortschritte gemacht. Gstaad Saanenland Tourismus (GST) als Trägerin des Destinationsmarketings kämpft allerdings mit strukturell unzureichenden finanziellen Mittelbeständen, um diesen Attraktivitätsfortschritt in Auslastung umzumünzen. 81 % der Marketingmittel sind fix gebunden für Aufgaben des Basismarketings. Lediglich Fr. 300‘000.-- stehen für nicht jährlich verplante Aufgaben zur Verfügung.
Um den künftigen Herausforderungen im Marketing nachhaltig entgegentreten zu können, benötigt GST auf drei Jahre befristet zusätzliche Gemeindebeiträge für Marketingmassnahmen. Zusätzlich zum ordentlichen Gemeindebeitrag von jährlich 30'000.-- Franken wird von Gsteig in den nächsten 3 Jahren je Fr. 50'000.-- erwartet.
Obwohl das Bedürfnis an sich unbestritten war und der dafür erforderliche Verpflichtungskredit von total Fr. 150'000.-- letztlich bewilligt wurde, waren einige kritische Stimmen zu hören. Die geäusserten Anliegen wird der Gemeinderat gegenüber dem GST zur Sprache bringen.
Alterszentrum Saanen
Im Dezember 2002 wurde das Altersleitbild Saanenland verabschiedet, welches die Schaffung von Wohnraum mit Pflege und Betreuung für Betagte als zentrales Anliegen des Saanenlandes festhält. Auf Grund dieser Bedürfnisse haben die Gemeinden Saanen und Gsteig sowie die Pro Senectute die „Alterszentrum Saanen AG“ (AZS AG) gegründet.
Die Fahrni Architekten AG, Steffisburg als Siegerin eines Projektwettbewerbes hat anschliessend ihr Projekt unter Einbezug einer Begleitgruppe modifiziert.
Der Standort für ein Alterszentrum auf der Spitalparzelle in Saanen ist ideal. Das Alterszentrum ist dort gut ins Dorf integriert und das Dorfzentrum ist auch für Gehbehinderte erreichbar. Die Südhanglage mit Aussicht und die gute bestehende Erschliessung sowie die Möglichkeit für eine spätere Erweiterung der Pflegeplätze begünstigen diesen Standort zusätzlich.
In dem zwei Gebäude umfassenden Alterszentrum mit 42 Pflegebetten und 20 Alterswohnungen sollen Menschen mit keinem bis zu einem hohen Pflegebedarf unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine angepasste Wohnmöglichkeit erhalten. Die Betagten sollen in einer einmal bezogenen Wohnung so lange wie möglich bleiben können. Das Zentrum soll offen sein für zeitgemässe und generationenübergreifende Nutzungsformen wie offener Mittagstisch, Gymnastik, Anlässe, usw.
Das Grundstück gehört der Gemeinde Saanen. Die für das Pflegeheim notwendige Fläche tritt sie der AZS AG im Baurecht ab. Das Pflegeheim ist somit Eigentum der AZS AG, welche den Betrieb der Alterswohnen STS AG überträgt. Das Wohnhaus und die nicht den Gebäuden zugewiesenen Parkplätze verbleiben im Eigentum der Gemeinde Saanen.
Die Kosten sind auf rund 29 Mio. Franken veranschlagt. 17,88 Mio. entfallen auf das Pflegeheim, 8,3 Mio. auf das Wohngebäude und die Einstellhalle soll knapp 3 Mio. Franken kosten.
Das Aktienkapital der AZS AG teilen sich die Gemeinde Saanen mit 84 % sowie die Gemeinde Gsteig und die Pro Senectute Saanenland mit je 8 %.
Gsteig beteiligt sich aber unabhängig von der Aktienverteilung lediglich mit einem à-fond-perdu-Beitrag von 964'552.-- Franken an den Kosten des Pflegeheims und „sichert“ sich damit 4 Pflegebetten für Pensionäre aus Gsteig. Das heisst, bei einem frei gewordenen Bett erhalten die auf der Warteliste eingetragenen Gsteiger den Vorzug, sofern noch nicht 4 Betten durch Gsteiger Pensionäre belegt sind.
Der Beitrag von Fr. 964'552.-- basiert auf einem vom Kanton berechneten Pauschalbetrag von Fr. 241'138.-- pro Pflegebett. Eine Kostenbeteiligung auf dieser Basis ist trotz der hohen Summe für die Gemeinde Gsteig sehr günstig und bringt zudem den Vorteil mit sich, dass der Beitrag trotz allfälliger Baukostenüberschreitungen nicht höher wird.
Der Souverän teilte die Meinung des Gemeinderates, wonach die Beteiligung am Alterszentrum Saanen als eine Chance zu betrachten sei und bewilligte den beantragten Verpflichtungskredit von 970'000.-- Franken.
Unterhaltsbeitrag an Genossenschaftsstrassen
An der Gemeindeversammlung vom 22. Dezember 1984 wurde beschlossen, Gemeindebeiträge von mindestens 20 % an die Unterhaltskosten von Genossenschaftsstrassen zu leisten. Beitragsberechtigt sind die Restkosten nach Abzug allfälliger Subventionen. Im Jahr 2006 stellten sämtliche Weggenossenschaften das Gesuch um Erhöhung der bisherigen Gemeindebeiträge von 20 % auf neu 50 % an die Restkosten für Sanierungen und an den allgemeinen Unterhalt. Das Begehren wurde damit begründet, dass die laufenden Kosten stetig gestiegen sind und die Strassen der Weggenossenschaften auch touristisch rege benutzt werden. Der Gemeinderat hat dieser Erhöhung zugestimmt. Da die Subventionen von Bund und Kanton tendenziell rückläufig sind, gelangten die Weggenossenschaften in diesem Jahr wieder um eine Erhöhung des Gemeindebeitrages auf neu 75 % an die Gemeinde. Der Gemeinderat stand auch dieser Erhöhung positiv gegenüber, sah jedoch die Zuständigkeit für diesen Entscheid bei der Gemeindeversammlung. Denn obwohl der im Dezember 1984 gefällte Gemeindeversammlungsbeschluss für einen Beitrag von mindestens 20 % keine Höchstlimite enthielt, ging damals wahrscheinlich niemand davon aus, dass der Gemeinderat diesen Beitragssatz in seiner Kompetenz bis auf die heute gewünschten 75 % selber beschliessen kann. Stillschweigend wurde die vom Gemeinderat beantragte Erhöhung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern genehmigt.
Hotel Restaurant Bären
In den letzten Jahren hat die Gemeinde bereits erhebliche Mittel in den vernachlässigten Unterhalt des „Bären“ gesteckt. Auch wurde die Wirtewohnung heutigen Bedürfnissen entsprechend saniert. In einer ersten Etappe wurden im Jahr 2000 zudem in vier Hotelzimmern kleine Badezimmer eingebaut, um die Vermietbarkeit zu verbessern. Dieser minimale Komfort muss in der heutigen Zeit als absolute Notwendigkeit bezeichnet werden.
Es ist nun vorgesehen, die restlichen Zimmer mit Etagendusche und WC ebenfalls mit eigenen Badezimmern auszustatten. Mit der Realisierung dieser zweiten Etappe würde der „Bären“ schliesslich über sechs Doppelzimmer und ein Einzelzimmer mit jeweils eigener Nasszelle verfügen. Gleichzeitig sollen Brandschutzvorschriften und energietechnische Anforderungen umgesetzt werden. Ein Ersatz der teilweise ausgedienten und nicht mehr zeitgemässen Möblierung ist ebenfalls vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf rund Fr. 210'000.--.
Nach der rege benützten Diskussion wurde der beantragte Verpflichtungskredit von 220'000.-- Franken ohne Gegen- oder Abänderungsantrag bewilligt.
Unter „Verschiedenem“ informierte Gemeindepräsident Martin Marti über die Arbeit einer eingesetzten Spezialkommission, welche sich mit einer Sanierung bzw. einem möglichen Neubau der Turn- und Mehrzweckhalle in Gsteig befasst. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werde die Bevölkerung näher informiert.
Nach mehreren Wortbegehren sowie Verabschiedung von zwei Ratsmitgliedern sowie des Gemeinde- und Gemeinderatsvizepräsidenten konnte die Versammlung um 22.15 Uhr geschlossen werden.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Einwohnergemeinde -Ordentliche Versammlung |
Freitag, 6. Mai 2011, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2010
a) Bewilligung Nachkredit für zusätzliche Werterhalteinlage in die
Spezialfinanzierung der Liegenschaften des Finanzvermögens
b) Bewilligung Nachkredit für zusätzlich vorgenommene übrige
Abschreibungen des Verwaltungsvermögens
c) Genehmigung der Gemeinderechnung 2010
2. Gstaad 3000 AG
Bewilligung eines Gemeindebeitrages von Fr. 100'000.-- an geplante Investitionen im Diableretsgletscher-Skigebiet - verteilt auf 5 Jahre
3. Kanalisationsleitung Innergsteig
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites von Fr. 200'000.-- für den Bau einer öffentlichen Kanalisationsleitung als Basis für die Erschliessung des Gebietes Innergsteig
4. Viehschau-, Park- und Abstellplatz Lädi, Feutersoey
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 85'000.-- für die Installation der Viehschau-Anbindevorrichtung sowie Herrichtung und Gestaltung des öffentlichen Platzes
5. Verschiedenes
(Anzeiger von Saanen vom 10. Mai 2011)
Lediglich 39 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Frühjahresgemeindeversammlung von einem ausserordentlich guten Rechnungsabschluss Kenntnis genommen. Der an das Gletscherskigebiet Glacier 3000 erwartete Beitrag von 100'000.-- Franken wurde bewilligt. Unbestritten waren auch Kreditbegehren für eine Kanalisationsleitung und den neuen Viehschau-/Parkplatz Lädi.
Gemeinderechnung 2010
Das Ergebnis vor Abschreibungen schliesst bei einem Aufwand von 4'677'928.30 und einem Ertrag von 5'507'542.82 Franken mit einem Brutto-Ertragsüberschuss von 829'614.52 Franken ab. Nach Vornahme der Abschreibungen im Betrag von Fr. 54'177.-- für harmonisierte und mit Fr. 370'794.70 für übrige Abschreibungen, schliesst die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 404'642.82 Franken ab.
Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag um 352'748.82 Franken verdeutlicht auf den ersten Blick nicht das effektiv noch bessere Rechnungsergebnis. Mit der Aufrechnung der ausserhalb der Spezialfinanzierung zusätzlich vorgenommenen übrigen Abschreibungen von Fr. 270'794.70 erhöht sich die Besserstellung sogar auf Fr. 623'543.52. Insbesondere Mehrerträge aus ordentlichen Steuern sowie von Privaten entrichtete Grundstückgewinnsteuern begründen dieses Ergebnis. Mit der Zunahme um den Ertragsüberschuss beträgt das Eigenkapital neu 2'941'616.80 Franken.
Auf Antrag des Gemeinderates wurde die Gemeinderechnung 2010 ohne Benützung der Diskussion genehmigt.
Beitrag an Gstaad 3000 AG
Von der Betreiberin des einzigen Gletscherskigebietes im Berner Oberland, der Gstaad 3000 AG, ist ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eingegangen. Den Begründungen kann entnommen werden, dass die Gstaad 3000 AG immer noch nicht die notwendige finanzielle Stabilität erreicht hat. Zudem stehen mehrere zwingende Investitionen an, welche nach Meinung der Gesellschaft nicht nur aus den Mitteln von drei privaten Investoren getätigt werden können, sondern auch im Interesse der öffentlichen Hand sind.
Die Gstaad 3000 AG hat im letzten Jahr sämtliche Verbesserungsmöglichkeiten sowie Teilschliessungen der Anlagen abgeklärt und dabei festgestellt, dass noch Verbesserungen im Ausgabenbereich des Betriebes vorhanden sind, dies aber eher in einem bescheidenen Rahmen. Auch eine Teilschliessung der Anlagen bringt nicht den erhofften Erfolg. Wenn der Glacier 3000 überleben soll, muss in etwa am jetzigen Betriebskonzept festgehalten werden. Dies mit einer Kostenoptimierung und einem gezielten Marketing, damit ca. 20'000 bis 30'000 Ersteintritte pro Jahr generiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt es aber noch ca. 5 weitere Jahre. Des Weiteren sieht die Gesellschaft auch noch Potenzial in der Zusammenarbeit mit der Bergbahnen Destination Gstaad betr. Öffnungszeiten und Angebot.
Die Gesellschaft ist überzeugt, dass mit den noch zu tätigenden Investitionen von knapp 5,9 Mio. Franken und einer Zusammenarbeit zwischen den privaten Investoren und der öffentlichen Hand eine langfristige Gesundung und das Überleben der Gesellschaft erreicht werden kann. Wie wichtig das Angebot im Diableretsgletscher-Skigebiet ist, hat der vergangene Winter einmal mehr deutlich aufgezeigt. So wurde der von Gsteig erwartete Beitrag von Fr. 100'000.-- oppositionslos bewilligt. Die Auszahlung desselben kann auf fünf Jahre verteilt werden.
Kanalisationsleitung Innergsteig
Das Innergsteig ist praktisch das letzte noch nicht an die öffentliche ARA angeschlossene Gebiet. Die ersten Projektideen aus dem Jahre 2003 sind nun weiter bearbeitet worden. Das Projekt sieht einen öffentlichen Schmutzwasserkanal von 579,1 m Länge vor, welcher von der Rohrstrasse bis zum Schützenhaus reicht. Der Schacht beim Schützenhaus ist jener Punkt, wo mindestens 5 ständig bewohnte Gebäude eingeleitet werden. Dies ist Voraussetzung, um Beiträge aus dem kantonalen Abwasserfonds zu erhalten. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den jährlichen Werterhaltungskosten pro Einwohnerwert. Es darf mit einem Beitrag von ca. 25 % gerechnet werden.
Die Kosten für den öffentlichen Schmutzwasserkanal sind auf 200'000.-- Franken veranschlagt. Auf Grund des sehr geringen Gefälles muss die Leitung im offenen Graben verlegt werden. Mit privaten Hausanschlüssen und Gruppenmassnahmen können die häuslichen Abwässer von 8 ständig bewohnten Gebäuden, 2 Gewerbebetrieben (KWS, Schützenhaus), 2 Ferienhäusern und einer Vorsass in die ARA geleitet werden. Die Detailplanung der Leitung und Ausführung ab Schützenhaus ist Sache der Privaten. Teilweise werden sie unter Anwendung der Bestimmungen des Beitragsreglementes für private Kanalisationsleitungen von der Gemeinde finanziell unterstützt. Der öffentliche Schmutzwasserkanal wird allerdings nur gebaut, wenn sich die im Perimeter vorgesehenen Eigentümer zum Anschluss an die öffentliche Leitung verpflichten.
Der beantragte Bruttoverpflichtungskredit von 200'000.-- Franken war unbestritten und wurde einstimmig genehmigt.
Viehschau- und Parkplatz Lädi, Feutersoey
Am 29. Oktober 2010 hat die Gemeindeversammlung dem Verkauf einer Gewerbe-Bauparzelle an die Ledi-Garage Feutersoey AG zugestimmt. Voraussetzung für diesen Verkauf war die Verschiebung der Anbindevorrichtung für die Viehschau auf das verbleibende Areal nördlich der Haltenstrasse. Gleichzeitig soll dieser Platz mit entsprechender Gestaltung durch die Öffentlichkeit wie folgt genutzt werden:
- Durchführung der Viehschau mit neuer Anbindevorrichtung
- Parkplatz für die Feuerwehr
- Öffentlicher Parkplatz für Autos und Car
- Umschlagplatz
- Parkplatz für Mehrfamilienhaus Gander/Aeschbacher
- Parkplatz für die Ledi-Garage Feutersoey AG
Um diese Nutzungen sicher zu stellen, muss ein Waldstück von ca. 500 m2 südlich des bestehenden Gewerbegebäudes Brand/Lammers/Gehret gerodet werden. Die Rodungsbewilligung ist immer noch hängig. Das Gebäude der Dorffestgemeinschaft wird abgebrochen. Es ist geplant, eine Fläche von ca. 1'000 m2 zu asphaltieren. Dies würde die bisher starke Staubbildung verhindern, eine bessere Schneeräumung garantieren sowie die Reinigung nach der Viehschau erleichtern. Auf dieser Fläche werden neue Hülsen einbetoniert, damit die vorhandene Anbindevorrichtung weiter verwendet werden kann. Ferner ist mittels Markierungen eine klare Anordnung der Parkplätze vorgesehen. Für diese geplanten Massnahmen bewilligte die Versammlung einen Verpflichtungskredit von Fr. 85'000.--.
Indem das Wort unter „Verschiedenem“ nicht verlangt wurde, konnte Gemeindepräsident Martin Marti die Versammlung bereits um 20.55 Uhr schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 3. Dezember 2010, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Genehmigung des Voranschlages 2011
Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Hundetaxe, Mäusefanggeld und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Kehricht, ferner Orientierung über die Finanzplanung
2. Fusionsabklärungen
Orientierung über die bisherigen Abklärungen für einen Zusammenschluss mit der Gemeinde Saanen sowie Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 100'000.-- für die weitere detaillierte Grundlagenbeschaffung
3. Verschiedenes
(Anzeiger von Saanen vom 7. Dezember 2010)
Eine Mehrheit der 96 anwesenden Gsteigerinnen und Gsteiger will eigenständig bleiben und nicht mit Saanen fusionieren. Der für Detailabklärungen erforderliche Bruttoverpflichtungskredit über Fr. 100'000.-- wurde nicht bewilligt. Der Voranschlag 2011 sah einen Ertragsüberschuss von rund 50'000.-- Franken vor. Indem aber die Versammlung gegen den Antrag des Gemeinderates die Steueranlage um einen Zehntel auf 1.6 senkte, dürfte dadurch ein Aufwandüberschuss resultieren.
Voranschlag 2011
Der Voranschlag 2011 der Gemeinde Gsteig wurde auf der Basis einer Steueranlage von 1.7 Einheiten berechnet und wies bei Aufwändungen von 3'974’138.-- und Erträgen von 4'024’803.-- Franken einen Ertragsüberschuss von 50’665.-- Franken auf. Geschichten schreibt man in der Vergangenheitsform. Und so sind auch diese Zahlen Geschichte. Der Antrag eines Bürgers für eine Steuersenkung auf 1.6 Einheiten wurde mit 57 gegen 22 Stimmen deutlich angenommen. Dadurch werden rund 115'000.-- Franken weniger Steuern eingenommen. Die bevorstehenden Investitionen für die Sanierung oder einen allfälligen Neubau der Turnhalle Gsteig dürften jedoch ab 2014 voraussichtlich wieder höhere Einnahmen erfordern. Abgesehen von der Steueranlage blieb der Voranschlag unbestritten, wobei die beschlossene Steuersenkung noch eine Anpassung der davon betroffenen Positionen erfordert. Das Eigenkapital wird gemäss Finanzplan bis ins Jahr 2015 um rund 1 Mio. auf ca. 1,5 Mio. Franken abnehmen.
Fusionsabklärungen
An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2008 nutzte ein Bürger unter dem Traktandum „Verschiedenes“ die damals angespannte Stimmung, um einen Antrag zu stellen. Und zwar sei dem Gemeinderat zwei Jahre Zeit für Fusionsgespräche mit der Gemeinde Saanen zu geben. Nach einem Beschluss durch eine Gemeindeversammlung sei im Falle einer Zustimmung die Umsetzung während weiteren zwei Jahren zu vollziehen. Dieser Antrag wurde mit 87 gegen 50 Stimmen als erheblich erklärt, womit der Gemeinderat diesen Auftrag auszuführen hatte.
Der dafür gebildete Ausschuss hatte eine nicht ganz einfache Aufgabe zu bewältigen und war entsprechend verwirrt. Was waren die Beweggründe für diesen Auftrag? Vermag die Gemeinde Gsteig nicht mehr ohne Unterstützung einer anderen Gemeinde zu bestehen oder drückten damit die Bürgerinnen und Bürger ihre damals vorhandene Unzufriedenheit aus? Denn die gleiche Versammlung hatte zum höchst unpopulären Antrag einer Schliessung des Schulhauses Feutersoey Stellung zu nehmen. Eine klare Mehrheit sprach sich für den Erhalt beider Schulhäuser aus, also keine Zusammenlegung! Auch keine Veränderungen wollte die Gemeindeversammlung vom 26. September 2008 in Bezug auf
- Reduktion der Anzahl Gemeinderäte von 9 auf 7;
- Wahl des Vizepräsidenten durch den Gemeinderat (die Wahl hat unverändert
an der Urne zu erfolgen);
- Aufhebung der Sitzverteilung der Gemeinderatsmitglieder, d.h. es müssen
zwingend mindestens je 3 Mitglieder aus den Postkreisen Gsteig und
Feutersoey vertreten sein, und
- Wahl der Schulkommissionsmitglieder durch den Gemeinderat (die Wahl hat
unverändert an der Urne zu erfolgen).
Diese Bekenntnisse zum Mitbestimmungsrecht und zum Erhalt bestehender Strukturen dokumentierten einerseits die deutliche Abwehr zu Neuerungen, standen aber in klarem Widerspruch zum Auftrag für Fusionsabklärungen.
Ungeachtet dessen wurden auf möglichst objektive Weise verschiedenste Grundlagen und Informationen beschafft. Ein vierköpfiger Ausschuss befasste sich eingehend mit dem Thema. Es wurden Informationsveranstaltungen besucht, zahlreiche Gespräche mit Fachleuten sowie Behördevertretern von Saanen geführt und Erfahrungen von Gemeinden gesammelt, die fusioniert haben oder fusionieren wollten.
Mit Unterstützung des Kantons und Stefan Hug von der Firma Intercomuna wurde ein Gemeindeprofilograf erstellt. Hiezu wurde eine breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit diesem Instrument wurde analysiert, wo die Gemeinde Gsteig heute steht und was sie für Zukunftsperspektiven hat. Mit Hilfe von Unterlagen, welche der Kanton zur Verfügung stellte, wurden in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft die Stärken und Schwächen der Gemeinde Gsteig eruiert. Das Ergebnis dieser Arbeit war erfreulich. In den meisten Zielbereichen schneidet Gsteig gut bis sehr gut ab. Einzelne, weniger gut bewertete Bereiche, wie bspw. Mobilität/öffentlicher Verkehr, können aber nicht durch eigene Kraft verbessert werden, sondern sind durch externe Faktoren beeinflusst. In einzelnen Bereichen besteht aber durchaus auch Entwicklungspotenzial.
Das Ergebnis aller Abklärungen wurde in der an alle Haushaltungen versandten Informationsbroschüre festgehalten. Dass diese wesentlich mehr Argumente gegen eine Fusion enthielt, wurde an der Versammlung von einigen wenigen Bürgern kritisiert. Dem Gemeinderat wurde vorgeworfen, er habe einseitig recherchiert und zuwenig Befürworter eines Zusammenschlusses berücksichtigt. Zudem entsprechen das Vorgehen und die Abstimmungsvorlage des Gemeinderates nicht dem ursprünglichen Willen des als erheblich erklärten Antrages. Mit identischen Argumenten wurde bereits bei der Genehmigung der Traktandenliste von einem Bürger beantragt, dieses Geschäft zurück zu stellen. Eine klar ersichtliche Mehrheit der Stimmberechtigten lehnte dieses Begehren jedoch ab. Der Gemeinderat wies die Vorwürfe vehement zurück. Ursprünglich sei auch der Gemeinderat davon ausgegangen, dass im Dezember 2010 die Stimmberechtigten an der Urne über eine Fusion abstimmen müssen. In der Zusammenarbeit mit Stefan Hug, welcher mit seinem Fachwissen massgeblich bei der Erarbeitung des Projekts „Gemeindereformen im Kanton Bern“ mitgewirkt hat, musste zur Kenntnis genommen werden, dass dieses Vorgehen nicht richtig wäre. Dies wurde auch von den Juristen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern bestätigt. Der Auftrag zur Abklärung einer Fusion mit Saanen ist an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2008 unter dem Traktandum „Verschiedenes“ entstanden. Zum Zeitpunkt des Entscheides über eine Fusion müssen aber die Stimmberechtigten beider Gemeinden alle Auswirkungen eines Zusammenschlusses kennen. Dies umfasst insbesondere organisatorische, personelle und finanzielle Belange. Es muss aufgezeigt werden, welche Konsequenzen bspw. die Bereinigung von Differenzen in den zahlreichen Reglementen hat (z.B. Organisations-, Schul- oder Baureglement). Bestehen Sitzansprüche? Behalten individuelle Beschlüsse ihre Gültigkeit oder schaffen sie mit dem Zusammenschluss Rechtsungleichheit? Wie sehen die neuen Schulstrukturen aus? Werden Lehrerschaft, Verwaltungs- und übriges Personal in Saanen weiter beschäftigt? Verlangt die Zusammenführung der Daten, Akten und Archivalien in der Verwaltung in Saanen nach zusätzlichem Raumbedarf? Was geschieht mit den Gemeindeliegenschaften? Dies sind nur einige Gedanken. Der Fragenkatalog ist umfangreich und die Schaffung von Klarheit und Grundlagen zu Handen einer Urnenabstimmung langwierig und äusserst arbeitsintensiv. Währenddem die Exekutiven der beiden zu fusionierenden Gemeinden die Detailentscheide selber fällen können bzw. müssen, übersteigt der enorme Aufwand der Grundlagenbeschaffung die Kapazität der Verwaltung. Die entsprechenden Aufträge müssten deshalb grösstenteils unter Kostenfolge an externe Fachleute erteilt werden.
In der Diskussion wurden auch die finanziellen Vorteile der vermögenden Nachbargemeinde mehrmals hervorgehoben. Mit einem Zusammenschluss würde die Steuerrechnung jedes einzelnen Gsteigers um 3 Steuerzehntel tiefer ausfallen und es würden auch mehr Mittel für Infrastrukturen usw. zur Verfügung stehen.
Dieser Verlockung standen aber der Verlust der Eigenständigkeit und von Arbeitsplätzen gegenüber. Das Schliessen der Gemeindeverwaltung wäre zudem eine weitere Zentralisierung. Für Identitätskarten- und Passanträge müsse man bereits heute nach Thun. Kantonale Reformen führten auch zu einer Zentralisierung des Zivilstandsamtes, Grundbuchamtes, Mietamtes, des Gerichts und der Beratungsstelle für arbeitsrechtliche Belange. Negative Auswirkungen wurden auch für die zertifizierte und gut funktionierende Schule Gsteig-Feutersoey befürchtet.
Nach dem Austausch der Pro- und Kontraargumente wurde der Gegenantrag eines Bürgers mit 58 zu 13 Stimmen abgelehnt. Dieser war der Meinung, dass die weiteren Grundlagen nicht so detailliert beschafft werden müssten und dafür ein Kredit von lediglich 50'000.-- Franken ausreichen sollte. Mit 68 gegen 9 Stimmen wurde schliesslich der Antrag des Gemeinderates zum Beschluss erhoben. Das heisst, der Kredit für die weitere Grundlagenbeschaffung wurde nicht bewilligt und somit gilt der Auftrag an den Gemeinderat für Fusionsabklärungen mit Saanen als erledigt.
Unter Traktandum „Verschiedenes“ fasste der Gemeinderat jedoch sogleich den nächsten Auftrag. Der Vorsitzende informierte über die vom Gemeinderat eingeleiteten Schritte gegen die Platzhalter auf dem Bergcamping Heiti in Gsteig. Diese halten trotz mehreren Gesprächen und Aufforderungen verschiedene Bestimmungen des Camping-Reglementes nicht ein. Ungereimtheiten zwischen Platzhalter und den Mobilheimbesitzern sind zudem der Hauptgrund für eine allgemein schlechte Stimmung auf dem Campingplatz. Diesen Zustand will eine deutliche Mehrheit der Versammlungsteilnehmer nicht länger dulden und erklärte einen Antrag als erheblich, welcher den Gemeinderat beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Verbesserung der Situation zu unternehmen. Im Rahmen der Rechtmässigkeit können diese auch eine Kündigung des Baurechtsvertrages mit dem Platzhalterehepaar umfassen.
Der Gemeinderat nahm auch die Anregung eines Bürgers entgegen, eine Zustandsanalyse über sämtliche Gemeindeliegenschaften auszuarbeiten. An Hand derselben soll zwecks besserer Investitionsplanung eine Prioritätenliste über zu behebende Mängel erstellt werden.
Gemeindepräsident Martin Marti konnte die Versammlung um 23.10 Uhr schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Ausserordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 29. Oktober 2010, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Ortsplanung Gsteig
Genehmigung der Revision
2. Heizungssanierung Gemeindeliegenschaften in Gsteig
Orientierung über den geplanten Wärmeverbund Dorf Gsteig
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 450'000.-- für den Anschluss
der Gemeindeliegenschaften an den Wärmeverbund inkl. interner Heizungs-
und Gebäudeanpassungen
3. Gewerbeland Lädi, Feutersoey
Verkauf einer Gewerbe-Bauparzelle an die Ledi Garage AG
4. Verschiedenes
(Anzeiger von Saanen vom 2. November 2010)
186 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bekundeten reges Interesse an den Ergebnissen der Ortsplanungsrevision Gsteig. Trotz mehreren Gegenanträgen zu Teilbereichen wurde sie wie vom Gemeinderat vorgelegt genehmigt. Mit der Bewilligung eines Kredites für den Anschluss der Gemeindeliegenschaften an die geplante Fernwärme stehen die Chancen für die Realisierung derselben weiterhin gut. Der Ledi Garage AG wurde eine Gewerbe-Bauparzelle verkauft und der Gemeinderat orientierte über einen Mieterwechsel im Hotel-Restaurant Bären sowie über Sanierungsmassnahmen in der Turnhalle Gsteig.
Ortsplanung Gsteig
Die letzte Ortsplanung von Gsteig stammt aus dem Jahre 1998. Mit den Planungsarbeiten wurde aber bereits 1991 begonnen. Der Auslöser für die vorliegende Revision der Ortsplanung ist der Mangel an verfügbarem Bauland. Zudem bot die Ortsplanungsrevision die Möglichkeit, die Bedürfnisse der Gemeinde zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren.
Ein Anliegen der Gemeinde an die Ortsplanung ist, dass die Ortsentwicklung zurückhaltend und auf die Siedlungsstruktur abgestimmt erfolgen soll. Dabei sollte eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Ortsbild und der Siedlungsstruktur stattfinden.
Gsteig ist eine vielseitige Gemeinde. Nebst der Landwirtschaft weist die Gemeinde einen beachtlichen Gewerbeanteil auf. Dazu kommt das touristische Potenzial der Gemeinde als Teil der Tourismusregion Gstaad. All dies trägt zur ländlichen und lebendigen Siedlungsstruktur bei. Ein Hauptziel der Ortsplanungsrevision ist, diese Gemeindestruktur zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln. Das heisst Wachstum und Entwicklung sind auf die bestehenden Strukturen abzustimmen.
Ein erster Schritt dazu war das Zusammentragen der Rahmenbedingungen, Ziele und Herausforderungen der Ortsplanungsrevision. Auf Grund dieser Standortbestimmung konnten die wichtigen Herausforderungen und Problemstellungen definiert und die Richtung der Ortsentwicklung bestimmt werden. Mit dieser Ausgangslage wurde anschliessend ein Ortsentwicklungskonzept erarbeitet.
Mit der Begleitung der Revisionsarbeiten wurde das Planungsbüro Bönzli, Kilchhofer + Partner, Bern beauftragt. Ortsplaner Kurt Kilchhofer unterstützte die eingesetzte Spezialkommission und den Gemeinderat.
Baulandbedarf
Bei der Dimensionierung der zukünftigen Bauzonengrösse war die Gemeinde an die Vorlagen des kantonalen Richtplanes gebunden. Gsteig hat Anspruch auf eine maximale Baulandreserve von 25'000 m2. Davon müssen die noch unüberbauten, d.h mehrheitlich gehorteten Baulandflächen abgezogen werden. Es konnten deshalb nur maximal
11'400 m2 neu eingezont werden.
Wo diese Einzonungen stattfinden dürfen, hat der Kanton klar geregelt. Nur zu gerne hätte die Planungsbehörde dem Souverän in Hanglage oder auf anderem, landwirtschaftlich weniger wertvollem Land Umzonungen zur Genehmigung beantragt. Neue Wohn-, Ferienhaus- und Gewerbezonen dürfen aber nur unmittelbar angrenzend an bereits bestehende Zonen errichtet werden.
Diese Bestimmungen wurden verständlicherweise von einigen Landwirtschaftsvertretern kritisiert und diese gaben an der Versammlung ihrer Sorge darüber Ausdruck. Ein Gegenantrag, die Wohnzone im Boden Gsteig deshalb nicht einzuzonen, wurde jedoch mit deutlichem Mehr gegen 22 Stimmen abgelehnt.
Gewerbeland
Auf dem Gemeindegebiet von Gsteig steht kein Gewerbeland mehr zur Verfügung. Der Erhaltung bestehender sowie Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Neueinzonung von Gewerbeland wurde deshalb grosses Gewicht beigemessen. Leider war den Bemühungen der Behörde aber nicht der erwartete Erfolg beschieden. Auf drei intensiv geprüfte Standorte musste letztlich verzichtet werden, weil ein Grundeigentümer sein Begehren zurück zog und die beiden anderen aus Sicht des Orts- und Landschaftsbildes zu exponiert gewesen wären.
Zweitwohnungsbeschränkung
1994 wurde der 1983 eingeführte und alle Zonen des Gemeindegebietes umfassende Erstwohnungs-Anteilsplans (EWAP) abgeschafft. Die neuen Baugebiete im Innergsteig und entlang der Saalistrasse bis zur Gretelibrücke sind 1998 mit der Genehmigung der letzten Ortsplanungsrevision mit einem Erstwohnungsanteil von 30 % versehen worden.
Auf den in der vorliegenden Revision neu eingezonten Parzellen soll ein Erstwohnungsanteil von 50 % gelten. Betrachtet man die Entwicklung der Bauland- und Mietpreise in der Nachbargemeinde Saanen und leider bereits in Gsteig, stellt eine Zweitwohnungsbeschränkung das einzige taugliche Mittel dar, um Einheimischen langfristig ein Wohnen zu bezahlbaren Preisen zu ermöglichen. Für Familien bleibt Gsteig dadurch eine attraktive Wohngemeinde, was auch positive Auswirkungen auf die rückläufigen Schülerzahlen haben wird.
Die Zweitwohnungseinschränkung auf 50 % wurde von der Versammlung als richtige Massnahme erachtet. Ein Antrag um Erhöhung derselben auf 70 % wurde dann aber mit klarem Mehr gegen 20 Stimmen abgelehnt.
Mehrwertabschöpfung
Artikel 142 des kantonalen Baugesetzes gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Grundeigentümer vertraglich zu verpflichten, einen angemessenen Anteil des Planungsmehrwertes für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der Planungsmehrwert wird bestimmt durch die Wertdifferenz des Grundstücks unmittelbar vor und unmittelbar nach der Planungsmassnahme. Der Mehrwertabschöpfung liegt der Gedanke zu Grunde, dass die öffentlichen Massnahmen, welche die Bodenwertsteigerung verursachen (Einzonungen), für einen Kreis von begünstigten Grundeigentümern einen Sondervorteil schaffen, dessen Abschöpfung dem Gebot der Rechtsgleichheit entgegen kommt. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid kann ein Mehrwert bis maximal 60 % abgeschöpft werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Abschöpfung von 30 % entschieden, was der Mehrheit der rund 300 Gemeinden im Kanton Bern entspricht, welche die Mehrwertabschöpfung ebenfalls praktizieren.
Können alle geplanten Einzonungen überbaut werden, stehen der Gemeinde Beiträge von rund 900'000.-- Franken für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben zur Verfügung. Wer einen Erstwohnungsanteil einzuhalten hat, bezahlt lediglich auf der Hälfte des Mehrwertes eine Abschöpfung von 30 %.
Hortung von Bauland
Um der Baulandhortung entgegen zu wirken, wurde mit Kaufsrechtsverträgen sicher gestellt, dass Bauland innert eines Planungshorizontes von 15 Jahren auch tatsächlich überbaut wird. Der Gemeinde wird so das Recht eingeräumt, ein Grundstück zu erwerben oder einem Bauinteressenten zu vermitteln, wenn dieses in 10 Jahren noch nicht überbaut sein sollte. Die Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Kaufsrechtsvertrages sind die 11 betroffenen Grundeigentümer in einem Planungs- und Infrastrukturvertrag eingegangen.
Erschliessung
Die von der Gemeinde im Zusammenhang mit den geplanten Einzonungen zu tragenden Erschliessungskosten bewegen sich in einem moderaten Rahmen. Gesamthaft sind mit Kosten von 50'000.-- Franken zu rechnen.
Mitwirkung / Öffentliche Auflage
Während der Mitwirkung Ende 2008 sind 9 schriftliche Eingaben eingelangt, welche soweit möglich in der weiteren Planung berücksichtigt worden sind.
10 der 18 während der öffentlichen Auflage im Juni dieses Jahres eingelangten Einsprachen wurden an Verhandlungen zurück gezogen. Die 8 aufrecht erhaltenen Einsprachen wurden von der Versammlung auf Antrag des Gemeinderates nach Erläuterung der Gründe allesamt abgewiesen.
Zonenplan
Die einzelnen Veränderungen des Zonenplanes wurden den Stimmberechtigten detailliert erläutert. Wo in Teilbereichen zu den Anträgen des Gemeinderates Gegenanträge gestellt worden sind, hatten die Stimmberechtigten Gelegenheit zur Abstimmung.
Der so bereinigte Zonenplan wurde am Schluss genehmigt. Die einzelnen geänderten Teilbereiche sind:
- Überbauungsordnung Gsteig Dorf
Aufhebung der bestehenden Zone mit Planungspflicht und Integration der
Bestimmungen ins Baureglement
- Wohnzone W3a nördlich Viktoriamatte
Einzonung von zwei bereits überbauten Parzellen
- Wohnzone W3 und Wohn-/Gewerbezone WG3, Boden Gsteig
Einzonung von 7'500 m2
- Wohnzone W3a Innergsteig
Umzonung eines bis heute irrtümlich als Dorfzone bezeichneten Baugebietes
mit 5 Parzellen
- Dorfzone Innergsteig
Einzonung einer Parzelle, wodurch die Erweiterung eines bestehenden
Gewerbebetriebes ermöglicht wird
- Gewerbezone a Greteli
Auf dieser Gewerbefläche ist der Bau der geplanten Fernwärmezentrale
vorgesehen. Würde diese nicht realisiert, müsste die Umzonung rückgängig
gemacht werden.
- Gewerbe-/Wohnzone GW3 Lädi
Eines von zwei Begehren für eine Umzonung wurde auf Grund von zwei
Einsprachen und auf Antrag des Gemeinderates abgelehnt, weil die
gegenseitigen Lärmeinflüsse zwischen Gewerbe und geplanten Hotel-
personalzimmern als äusserst problematisch eingestuft wurden.
- Wohn-/Gewerbezone WG3 Dorf Feutersoey
Einzonung einer bestehenden Gebäudegruppe. Neu entsteht lediglich eine
einzelne Bauparzelle.
- Wohnzone W3 Zelg Feutersoey
Einzonung von 5 Bauparzellen. Dagegen sind 4 Einsprachen eingelangt. Mit
einer der Einsprachen sind 9 Parteien durch ein Anwaltsbüro vertreten, wie an
der Versammlung von einem der Einsprecher präzisiert wurde. Trotz dessen
Ausführungen zu Problemen hinsichtlich Verkehr und Lärm, Sicherheit und
Erschliessungskosten wurde die Einzonung mit 74 gegen 28 Stimmen
beschlossen.
- Wohn-/Gewerbezone WG3, Gewerbezone Saalenmatte
Einzonung bestehende Gebäudegruppe inkl. Gewerbebau mit Schaffung von
3 Baulandparzellen
- Gewerbezone Glawematte
Einzonung des bestehenden Zimmereibetriebes und des angrenzenden
Grundstücks
- Ferienhauszone Pfrüendli
Kleine Ergänzung für die optimalere Ausnützung einer Bauparzelle
- Ferienhauszone Heiti 1
Einzonung eines best. Gebäudes sowie einer Bauparzelle
- Ferienhauszone Heiti 2
Einzonung von 9 Bauparzellen
- Zone für öffentliche Nutzung Heiti
Korrekte Zonenzuordnung des Ausgleichsbecken des EW Gsteig
- Dorfschutzzone Gsteig
Geringfügige Erweiterung der Dorfschutzzone südlich der Kirche, um an Stelle
einer Scheune ein Wohnhaus erstellen zu können.
- Gewerbezone Lädi
Geringfügige Erweiterung der best. Zone um ein noch zu rodendes Waldstück
von ca. 500 m2.
Die Zonenpläne Teil Landschaft und Gefahrengebiete sowie die Änderungen und Anpassungen des Baureglementes blieben unbestritten.
Mit der Überarbeitung des Baureglementes wurde eine Vereinfachung und Präzisierung bestehender Bestimmungen sowie die Anpassung der Bestimmungen an den neuen Zonenplan angestrebt. Der traditionellen Chaletbauweise wird in der Gemeinde Gsteig grosse Bedeutung beigemessen. Neuartige und moderne Stilelemente sind weitgehend nicht zugelassen, weil sie zu einer langsam wachsenden Veränderung dieses wertvollen Kulturgutes führen würden. Die neu in Art. 35 enthaltenen Gestaltungsvorschriften wurden bislang auf der Basis von Praxisanwendungen durchgesetzt. Mit der Integration ins Baureglement werden sie rechtsverbindlich und zudem weiss der Bauherr dadurch bereits ab Projektierungsbeginn, welche Bestimmungen zu beachten sind.
Die Erläuterung der revidierten Ortsplanung sowie die sachliche Diskussion nahm erwartungsgemäss längere Zeit in Anspruch. So wurde die bereinigte Ortsplanung als baurechtliche Grundordnung und notabene als erstes Traktandum erst 25 Minuten vor Mitternacht genehmigt.
Heizungssanierung Gemeindeliegenschaften
Der Gemeinderat liess 2008 von der Holzenergie Schweiz eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung eines Fernwärmeverbundes im Dorf Gsteig ausarbeiten. Gestützt auf die positiven Ergebnisse haben Gespräche mit der Elektra Baselland (EBL) stattgefunden. Die EBL ist bekanntlich auch Bauherrin und Betreiberin der Fernwärmeheizung in der Gemeinde Saanen. Das von der EBL entwickelte Projekt sieht einen Wärmeverbund mit Holzschnitzeln aus der Gemeinde Gsteig vor. Die Substitution von rund 350'000 Liter Heizöl neutralisiert damit den Ausstoss von 900 Tonnen CO2. Für den geplanten Ausbau werden dazu 4'000 m3 Holzschnitzel pro Jahr zur Erzeugung der Wärme verwertet. Neben der Reduktion der CO2 - Belastung der Umwelt wird gleichzeitig auch Wertschöpfung in der Gemeinde gefördert, indem das Energieholz in der Region gewonnen wird.
Mit der nun vorliegenden Kostenberechnung und der Anschlussbereitschaft einer Mehrheit der potenziellen Gebäudeeigentümer bestehen gute Chancen, dieses Projekt zu realisieren.
Um einen optimal funktionierenden Wärmeverbund sicher zu stellen, ist es wichtig, dass möglichst viele Wärmekunden gleichzeitig anschliessen. Dies betrifft auch fünf Liegenschaften der Einwohnergemeinde Gsteig.
Deren heutige Ölheizungen müssten in den nächsten Jahren ohnehin ersetzt werden. Im Mehrzweckgebäude Zelg sind gegenwärtig infolge der nicht mehr reparierbaren Heizung sogar nur provisorisch zwei elektrische Durchlauferhitzer installiert. Das Wohnheim verfügt noch heute über keine Zentralheizung, sondern wird mit Einzelöfen beheizt. Ein Anschluss der Gemeindeverwaltung und der öffentlichen WC-Anlage setzt die Zustimmung der zuständigen Stockwerkeigentümerversammlung voraus.
Für den Anschluss der 5 Gemeindeliegenschaften sind mit Kosten von rund 413'000.-- Franken zu rechnen. Der vom Gemeinderat beantragte Ver-pflichtungskredit von 450'000.-- Franken wurde oppositionslos bewilligt.
Verkauf Gewerbebauparzelle
In der Lädi, Feutersoey besitzt die Gemeinde Gsteig das Grundstück Nr. 1065. Dieses befindet sich in der Gewerbezone und dient heute folgenden Nutzungen:
- Abstellplatz für Lastwagencontainer und -anhänger
- Abstellplatz für Baumaterial, -maschinen und -geräte
- Durchführung der Viehschau
- als Parkplatz für Anwohner, die Feuerwehr und weiterer Kreise
- Remise mit Tischen, Bänken usw. von einheimischen Vereinen
Der Gemeinde liegen 3 Kaufanfragen für eine Teilnutzung auf diesem Grundstück vor. Die Schopfer Transport AG hat Interesse an Abstellplatz für Lastwagencontainer. Die Ledi Garage AG ist auf eine Gewerbebauparzelle angewiesen, um einen Garagenbetrieb zu realisieren und die angrenzenden Familien Gander und Aeschbacher wünschten den Kauf eines Landstreifens, um ihre Parkplatzbedürfnisse abdecken zu können.
Da von Nutzungsveränderungen auf dieser Parzelle der dort installierte Viehschauplatz betroffen ist, suchte der Gemeinderat nach einer Lösung, welche möglichst alle Bedürfnisse umfassen sollte. Die eingeleiteten Bemühungen für einen geeigneten Alternativstandort zur Durchführung der Viehschau blieben aber erfolglos. Somit konzentrierten sich die weiteren Anstrengungen für diesen traditionellen Anlass auf das Gemeindeareal in der Lädi.
Damit alle Bedürfnisse annähernd erfüllt werden können, muss zwingend ein ca. 500 m2 grosses Waldstück südlich des bestehenden Gewerbegebäudes Brand/Lammers/Gehret für die Realisierung von zusätzlicher Gewerbefläche gerodet werden. Die Umzonung ist im revidierten Zonenplan enthalten und das formelle Rodungsgesuch befindet sich bei den zuständigen Amtsstellen.
Dem Gemeinderat ist es sehr wichtig, dass die Ledi Garage AG, welcher die seit knapp 30 Jahren gemieteten Geschäftsräumlichkeiten gekündet wurden, weiterhin ihren Sitz und die rund 10 Arbeitsplätze in Feutersoey behalten kann. In Absprache mit allen Parteien konnte letztlich eine Lösung gefunden werden, welche praktisch alle Bedürfnisse abdecken würde. Einzig der von der Schopfer Transport AG gewünschte Abstellplatz für die Lastwagencontainer kann nicht angeboten werden. Mit entsprechender Organisation und Optimierung sollte jedoch auch diese Unternehmung auf dem eigenen Areal eine Lösung finden.
Die vom Gemeinderat präsentierte Lösung sieht folgende Nutzungen vor:
- Verkauf einer Gewerbe-Bauparzelle von ca. 1'400 m2 an die Ledi Garage AG
für die Realisierung eines Garagenbetriebes mit Ausstellungsraum und
unterirdischer Autoeinstellhalle
- Südlich der Kaufparzelle wird der Käuferin mittels Dienstbarkeitsvertrag die
Möglichkeit zum Abstellen von Fahrzeugen eingeräumt
- Zwischen der Kaufparzelle und der Haltenstrasse wird auf Kosten der
Gemeinde die neue Anbindevorrichtung für die Viehschau verlegt. Dieser
ganze Bereich mit einer Fläche von ca. 1'000 m2 wird asphaltiert. Der
Vorführring befindet sich teilweise auf dem Vorplatz des Feuerwehrmagazins
und der Haltenstrasse.
- Das zu rodende Waldstück als Parkplatz und Abstellfläche wird vorerst in
Rohplanie ausgestaltet.
- Den Familien Gander/Aeschbacher wird östlich ihres Mehrfamilienhauses
mittels Dienstbarkeitsvertrag die Möglichkeit zum Abstellen ihrer Fahrzeuge
eingeräumt.
- Das Mobiliar der Dorfvereine wird in Räumen der ehemaligen ARA
untergebracht.
Von dieser geplanten Mehrfachnutzung werden verschiedene Kreise profitieren. Das Gewerbe mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, die Landwirtschaft mit einer verbesserten Infrastruktur für die Viehschau, der Tourismus und die Allgemeinheit mit der Möglichkeit, Cars und Autos parkieren zu können, und als sehr wichtiger Kreis werden die Nachbarn entlastet, weil eine klare Nutzungsordnung besteht, durch die Asphaltierung die Staubimmissionen entfallen und der Werkverkehr nördlich über die Gewerbestrasse geführt wird.
Gegen die Zonenerweiterung und die Waldrodung wurde je eine Einsprache eines Anwohners eingereicht. Dessen Befürchtungen nach einem durch die Wohnzone führenden Mehrverkehr will der Gemeinderat mit dem Versetzen einer Barriere oder eines Pollers entgegenwirken. Der Verkehr würde sich somit auf die Gewerbestrasse konzentrieren.
Die Gemeindeversammlung stimmte dem Verkauf der Gewerbebauparzelle an die Ledi Garage AG zu einem Quadratmeterpreis von Fr. 120.-- stillschweigend zu.
Unter dem Traktandum „Verschiedenes“ informierte der Gemeinderat über folgende beide Themen:
Hotel-Restaurant Bären
Dass die Situation im „Bären“ seit längerer Zeit unbefriedigend ist, dürfte den meisten Anwesenden bekannt sein, begann der Vorsitzende seine Erklärungen. Trotz diversen Gesprächen zwischen dem Gemeinderat und dem Mieter ist es aber nicht gelungen, eine Verbesserung zu erzielen. Auf Initiative aus dem familiären Umfeld von Ronald Felix Preisig hat sich nun eine Möglichkeit ergeben, das Mietverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. Der „Bären“ wird am 31. Oktober 2010 geschlossen, und der Mieter wird am 15. November die Schlüssel abgeben.
Der Gemeinderat ist im Moment intensiv damit beschäftigt, einen Betreiber für die Wintersaison zu suchen. In diesem Zusammenhang sind diverse Gespräche geführt worden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Öffentlichkeit darüber informiert. In jedem Fall werde aber im nächsten Jahr frühzeitig der „Bären“ öffentlich zur Weitervermietung ausgeschrieben.
Turnhalle Gsteig
Verschiedene sichtbare Schäden an der Gebäudehülle der Turnhalle haben die Liegenschaftskommission dazu bewogen, Abklärungen betreffend Statik und Sicherheit in der Turnhalle zu treffen. Die Beurteilung durch das Ingenieurbüro Weissen und einem Holzbauingenieur hat gezeigt, dass die Statik der Halle schlecht ist und Massnahmen getroffen werden müssen. In den nächsten Tagen wird die Dachkonstruktion mit gezielten Massnahmen verstärkt, so dass die Sicherheit in der Halle auch bei Schneelasten gewährleistet ist.
Dies hat zur Folge, dass der Estrich während den Wintermonaten nur noch im vorderen Bereich nutzbar ist. Weitere Abklärungen betreffend Sanierungsmassnahmen am ganzen Gebäude werden von einer Spezialkommission im nächsten Jahr in Angriff genommen.
Seitens der Versammlung nahm der Gemeinderat die Forderung entgegen, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verbesserung der Situation auf dem Bergcamping Heiti zu sorgen.
Um 00.20 Uhr konnte Gemeindepräsident Martin Marti die Versammlung schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Einwohnergemeinde - Ordentliche Versammlung Freitag, 7. Mai 2010, 2015 Uhr, in der Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Genehmigung der Gemeinderechnung 2009
a) Bewilligung Nachkredit für zusätzliche Werterhalteinlage in die
Spezialfinanzierung der Liegenschaften des Finanzvermögens
b) Bewilligung Nachkredit für zusätzlich vorgenommene übrige
Abschreibungen des Verwaltungsvermögens
c) Genehmigung der Gemeinderechnung 2009
2. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
3. Generelles Entwässerungskonzept (GEP)
Bewilligung eines Nachkredites
4. Überbauung Viktoriamatte Gsteig
Die Gemeindeversammlung hat über eine Schadenersatzforderung der
Einfachen Gesellschaft Pro Gsteig zu entscheiden
5. Sanierung und Ausbau altes Schulhaus Gsteig
Bewilligung eines Nachkredites
6. Verschiedenes
(Anzeiger von Saanen vom 11. Mai 2010)
54 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Frühjahresgemeindeversammlung von einem ausserordentlich guten Rechnungsabschluss Kenntnis genommen. Die Generelle Entwässerungsplanung ist nun deutlich teurer als vorgesehen. Eine Mehrheit sagt ja zu einer Schadenersatzforderung von Pro Gsteig über 100'000.-- Franken.
Gemeinderechnung 2009
Das Ergebnis vor Abschreibungen schliesst bei einem Aufwand von 5'107'743.95 und einem Ertrag von 5'761'405.75 Franken mit einem Brutto-Ertragsüberschuss von 653'661.80 Franken ab. Nach Vornahme der Abschreibungen im Betrag von Fr. 54'158.95 für harmonisierte und mit Fr. 360'388.77 für übrige Abschreibungen, schliesst die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 239'114.08 Franken ab.
Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag um 233'412.08 Franken verdeutlicht auf den ersten Blick nicht das effektiv sehr gute Rechnungsergebnis. Mit der Aufrechnung der ausserhalb der Spezialfinanzierung zusätzlich vorgenommenen übrigen Abschreibungen von Fr. 360'388.77 erhöht sich die Besserstellung sogar auf Fr. 593'800.85. Der Verkauf von Gemeindeliegenschaften über rund 90'000.-- Franken sowie von Privaten entrichtete Grundstückgewinnsteuern von rund 570'000.-- Franken begründen dieses Ergebnis. Mit der Zunahme um den Ertragsüberschuss beträgt das Eigenkapital neu Fr. 2'536'973.98
Auf Antrag des Gemeinderates wurde die Gemeinderechnung 2009 ohne Benützung der Diskussion genehmigt.
Generelle Entwässerungsplanung
Die Gemeindeversammlung von Gsteig hat im Jahr 1999 für die Erarbeitung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) einen Kredit von 205'000.-- Franken bewilligt. Vor den eigentlichen Planungsarbeiten musste aber vorerst der kommunale Werkleitungskataster aufgenommen werden. Nachdem diese Arbeiten abgeschlossen waren, verzögerte sich der Beginn der GEP auf Seiten der beauftragten Ingenieurgemeinschaft. In der Zwischenzeit hat sich heraus gestellt, dass mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden muss. Zum einen wegen Mehrlängen bei den Kanalisationsleitungen und zum anderen wegen ursprünglich nicht berücksichtigten Fremdkosten für Geologie, Kanalreinigung und Kanal-TV-Aufnahmen. Die GEP soll nun rund 316'000.-- Franken kosten. Da dem bewilligten Kredit bereits der anteilmässige Aufwand des Leitungskatasters belastet wurde, bedurfte es noch eines Nachkredites von 200'000.-- Franken.
Diesen genehmigte die Gemeindeversammlung ohne Benützung der Diskussion.
Überbauung Viktoriamatte Gsteig
Am 8. April 2005 hat die Gemeindeversammlung dem Verkauf von 4 Baulandparzellen an das Baukonsortium Pro Gsteig zugestimmt. Die in Aussicht gestellte Überbauung innert 2 Jahren konnte die Käuferschaft jedoch nicht erfüllen, da ein Anwohner gegen das bewilligte Projekt eine Beschwerde einreichte. Die anschliessend zahlreich geführten Verhandlungen und Schriftenwechsel zwischen den Parteien führten jedoch zu keiner Einigung.
An der Gemeindeversammlung im Dezember 2007 wurde ein Antrag eines Bürgers angenommen, welcher die Wiedererwägung des Beschluss zum Verkauf des Gemeindebaulandes verlangte. Vor der Gemeindeversammlung vom Mai 2008 gelangte von der von vier einheimischen Unternehmungen gebildete „Einfache Gesellschaft Viktoriamatte“ ein neues Kaufangebot ein. Obwohl der Souverän vom Gemeinderat ausdrücklich auf das Risiko einer Schadenersatzforderung aufmerksam gemacht worden ist, hob er den Verkauf an Pro Gsteig auf. In einem zweiten Schritt wurde die Kaufofferte der „Einfachen Gesellschaft Viktoriamatte“ angenommen.
Wie erwartet ist nun die Gemeinde Gsteig mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten zu einer Forderung von 100'000.-- Stellung zu nehmen. Diese Summe war das Ergebnis eines aussergerichtlichen Vergleichs zwischen den Parteien. Die ursprüngliche Forderung überstieg knapp eine halbe Million Franken. Die Versammlung hatte abzuwägen, ob und in welchem Ausmass in einem Gerichtsverfahren der Gemeinde Gsteig ein allfälliges Verschulden zur Last gelegt würde. Selbstverständlich hat der Gemeinderat diese Frage bereits vorgängig zwei kompetenten Juristen gestellt. Obwohl diese das Verschulden der Gemeinde als relativ klein einstuften, konnten auch sie hinsichtlich eines Urteils keine Garantien abgeben. Die Versammlung wollte unter dieses leidige Kapitel einen Schlussstrich ziehen und verzichtete auf ein unbekanntes Abenteuer vor Gericht.
Die Bezahlung der Schadenersatzforderung von 100'000.-- Franken wurde bei 11 Enthaltungen mit 42 gegen 1 Stimme beschlossen.
Altes Schulhaus Gsteig
Für die Sanierung und den Ausbau des alten Schulhauses in Gsteig hat die Gemeindeversammlung im Dezember 2007 einen Kredit von 1,5 Mio. Franken bewilligt. Dass sich beim Umbau von alten Gebäuden nicht alles kalkulieren lässt, musste auch hier erfahren werden. Gesamthaft erreichten die Baukosten die Summe von knapp 1,75 Mio Franken.
Das sehr gelungene Projekt mit 5 Wohnungen und einem Touristenlager war wahrscheinlich der Grund, weshalb der Souverän den Nachkredit von 250'000.-- Franken stillschweigend genehmigte.
Unter „Verschiedenem“ informierte der Vorsitzende über die geplante Regionalkonferenz Thun Oberland West. Über die Einführung derselben wird am 13. Juni 2010 abzustimmen sein. Der Aufruf um Zustimmung zur Bildung dieser Regionalkonferenz blieb jedoch nicht ohne skeptische Äusserungen aus der Versammlung.
Mit einem grossen Applaus wurde abschliessend Finanz- und Liegenschaftsverwalter Beat Walker für sein langjähriges Wirken gewürdigt. Nach genau 30 arbeitsreichen Jahren wird er am 1. Juli 2010 den frühzeitigen, aber wohlverdienten Ruhestand antreten. In einem Rückblick hob der Vorsitzende die Qualitäten von Beat Walker hervor. Auf humorvolle Weise warnte er ihn allerdings vor der ungeahnten Intensität dieser vermeintlich ruhigen Lebensphase. Beat Walker wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem kleineren Rahmen noch gebührend verabschiedet. Nachdem sich der angehende Rentner für die Worte und die überreichte Stoffbiene mit einer Tube Fenistil (Beat Walker betreibt die Imkerei als Hobby) bedankt hatte, gab er einige Anekdoten aus seiner langen Amtszeit zum Besten.
Um 21.50 Uhr konnte Gemeindepräsident Martin Marti die Versammlung schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Einwohnergemeinde - Ordentliche Versammlung Freitag, 4. Dezember 2009, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
(Anzeiger von Saanen vom 8. Dezember 2009)
69 Gsteigerinnen und Gsteiger bewilligten einen Verpflichtungskredit von Fr. 75'000.-- für die Festlegung von Strassenbezeichnungen und die Hausnummerierung. Der Voranschlag 2010 sieht einen Ertragsüberschuss von knapp 52'000.-- Franken vor. Ein Verkaufsbeschluss aus dem Jahre 2005 betreffend die Überbauung Viktoriamatte wurde abgeändert.
Voranschlag 2010
Der Voranschlag 2010 der Gemeinde Gsteig basiert auf einer Steueranlage von 1.7 Einheiten und weist bei Aufwändungen von 3'973’136.-- und Erträgen von 4'025’030.-- Franken einen Ertragsüberschuss von 51’894.-- Franken auf. Diese gute Prognose ist trotz hohem Abschreibungsbedarf beim Verwaltungsvermögen und zusätzlich budgetierten übrigen Abschreibungen möglich. Weiter entfällt auf der Ausgabenseite der Gemeindeanteil an den Kanton für die AHV und die IV. Trotz Wirtschaftskrise wird bei den periodischen Steuern ein bescheidener Mehrertrag erwartet. Die Nettoinvestitionen betragen rund 700'000.-- Franken. Die Steuer- und Gebührenansätze bleiben unverändert. Der Voranschlag wurde von den 69 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern nach Beantwortung einer Frage genehmigt.
Strassenbezeichnungen und Hausnummerierung
Die Anschrift der Gebäude in der Gemeinde Gsteig erfolgt heute vorwiegend mit Flurbezeichnungen und, wo vorhanden, zusätzlich mit Chaletnamen. Mit der neuen Hausnummerierung soll im ganzen Gemeindegebiet eine zeitgemässe Lösung realisiert werden. Sie beinhaltet die Festlegung von verbindlichen Strassenbezeichnungen sowie die Hausnummerierung.
Die eindeutige und klare Adressierung ermöglicht das problemlose und rasche Auffinden von Gebäuden und ist nicht nur für öffentliche Dienste (z.B. Sanität, Feuerwehr, Polizei), sondern auch für Dienstleistungsbetriebe wie Post, EW und Versicherungen sowie private Gewerbebetriebe und Personen erforderlich oder zumindest vorteilhaft.
Als Grundlage ist die ohnehin vom Bund vorgeschriebene Gebäudeadressierung im Rahmen der amtlichen Vermessung zu erstellen. Diese wird aber auch für weitere Anwendungsgebiete zur Verfügung stehen und inskünftig Synergien ermöglichen, wie z.B. für die Durchführung der nächsten Volkszählung 2010.
Die Investitionskosten werden auf insgesamt 75'000.-- Franken geschätzt. Sie enthalten neben den Aufwändungen für die Vermessungsersterfassung auch die Auslagen für die Projektbegleitung, das Material und die notwendigen Informationen.
Der Verpflichtungskredit wurde diskussionslos genehmigt. Die „Inbetriebnahme“ der neuen Adressen ist auf den 1. Januar 2011 geplant.
Überbauung Viktoriamatte
Der Überbauung Viktoriamatte dürfte in der Geschichte von Gsteig sicherlich ein besonderes Kapitel gewidmet werden. Die Gemeindeversammlung hat am Freitag Abend einen weiteren Paragraphen hinzugefügt. Seit anfangs August 2009 stehen Bauprofile für vier Mehrfamilienhäuser und eine unterirdische Autoeinstellhalle. Bauherrschaft sind fünf einheimische Unternehmungen unter der Bezeichnung „Einfache Gesellschaft Viktoriamatte“. Weil noch Einsprachen zu bereinigen sind, verzögert sich die Bewilligung der beiden Baugesuche.
Im Dezember 2005 hat die Gemeindeversammlung einem Verkauf der Bauparzelle Nr. 1438 auf der bestehenden Einstellhalle Viktoriamatte an Max Stuber zugestimmt. Durch die Einreichung einer Gemeindeinitiative konnte dieser Verkauf jedoch bis heute nicht verurkundet werden. Im Gespräch mit allen Parteien wurde schliesslich eine Lösung gefunden, welche die Abänderung des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom Dezember 2005 erforderlich machte. Dieser Lösung hat der Souverän oppositionslos zugestimmt. Die Parzelle Nr. 1438 sowie mehrere Autoeinstellhallenplätze werden nun nicht Max Stuber, sondern der Einfachen Gesellschaft Viktoriamatte verkauft. Max Stuber ist an dieser Gesellschaft als Inhaber der Schranz AG beteiligt. Ebenso unbestritten war der vorgängige Verkauf einer rund 100 m2 grossen Teilparzelle an die Kraftwerk Sanetsch AG (KWS). Indem über diese abzuparzellierende Fläche die Zufahrt zum Wohnhaus der KWS führt, können damit die Eigentumsverhältnisse bereinigt werden.
Gemeindepräsident Martin Marti konnte die Versammlung bereits um 21.10 Uhr schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Einwohnergemeinde - Ordentliche Versammlung Freitag, 8. Mai 2009, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
(Anzeiger von Saanen vom 12. Mai 2009)
80 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger konnten an der ordentlichen Frühjahresgemeindeversammlung von einem sehr guten Rechnungsabschluss Kenntnis nehmen. Sofern die Ortsplanungsrevision genehmigt wird, kauft die Gemeinde Bauland und Autoeinstellhallenplätze. Eine geringfügige Erweiterung soll die Zukunft des Schlachtbetriebes sichern.
Gemeinderechnung 2008
Von einem sehr guten Rechnungsabschluss konnte Finanzverwalter Beat Walker berichten. Das Ergebnis vor Abschreibungen schliesst bei einem Aufwand von 4'350'643.60 Franken und Ertrag von Fr. 4'681'364.80 mit einem Brutto-Ertragsüberschuss von 330'721.20 Franken ab. Dieser Brutto-Ertragsüberschuss wird im Betrag von Fr. 58'499.25 für harmonisierte und mit Fr. 272'221.95 für übrige Abschreibungen verwendet, wodurch die Rechnung ausgeglichen abschliesst. Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag beträgt Fr. 156'452.--. Das Eigenkapital bleibt unverändert mit Fr. 2'297'859.90.
Auf Antrag des Gemeinderates wurde die Gemeinderechnung 2008 ohne Benützung der Diskussion genehmigt.
Kurtaxenreglement
Mit der stillschweigenden Genehmigung von Änderungen des Kurtaxenreglementes werden ab 1.11.2009 für alle Ferienwohnungen die Kurtaxen pauschal nach Anzahl Zimmer abgerechnet. Dadurch kann der Gstaad Saanenland Tourismus in allen drei Gemeinden die Kurtaxe nach einheitlichen Bestimmungen einkassieren.
Kauf von Bauland
Eines der Ziele der hängigen Ortsplanungsrevision ist die Sicherstellung eines angemessenen Wachstums der Gemeinde Gsteig. So wird eine massvolle Einzonung von Wohn- und Gewerbeland angestrebt. Eine Einzonung alleine garantiert aber noch keine nachhaltige Entwicklung. Es muss Wohnraum zur Verfügung gestellt werden können, der auch vom Mittelstand bezahlbar ist. Die Gemeinde verfügt dabei nicht über unzählige Mittel, um diese Entwicklung zu beeinflussen. Wichtig ist vor allem, die möglichen Massnahmen rechtzeitig zu treffen, bevor die Kostenspirale ein unkontrolliertes Mass erreicht. Probate Mittel sind die Bildung von Zonen für Einheimische, die Beschränkung des Zweitwohnungsbaues und eine aktive Bodenpolitik durch Kauf von potenziellem Bauland mit anschliessendem Weiterverkauf ohne Gewinn.
Angrenzend an die bestehende Wohnzone in der Zelg, Feutersoey ist im Rahmen der Ortsplanungsrevision die Einzonung von 5 Bauplätzen mit einer Zweitwohnungsbeschränkung von 50 % vorgesehen. Dieses Projekt ist nur möglich Dank der Bereitschaft mehrerer Eigentümer für einen Landabtausch. Die Erbengemeinschaft Gabriel Seewer sel. ist bereit, der Gemeinde ihre zwei Bauplätze mit einer Totalfläche von 1'253 m2 zum Preis von 150.-- Franken pro Quadratmeter zu verkaufen. Ferner kann ein heute bereits eingezontes Landstück von 307 m2 zum Preis von Fr. 17'000.-- erworben werden. Dieses könnte als Zufahrt oder für andere Bedürfnisse der Überbauung verwendet werden.
Selbstverständlich würde der Kauf nur getätigt, wenn diese Umzonung im Rahmen der Ortsplanungsrevision von einer nächsten Gemeindeversammlung und vom Kanton genehmigt wird.
Der beantragte Kredit über Fr. 220'000.-- wurde nach Beantwortung einiger Fragen ohne Gegen- oder Abänderungsantrag bewilligt.
Vom ebenfalls traktandierten Kauf von Gewerbeland in der Glauenmatte hat der Gemeinderat aus verschiedenen Gründen abgesehen.
Kauf Autoeinstellhallenplätze
Im Dorf Gsteig ist das Angebot an Parkplätzen und Autoeinstellplätzen ungenügend. Diese Tatsache ist seit längerem bekannt. Im dicht besiedelten Ortskern konnte jedoch bisher keine Lösung gefunden werden. Im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Ausbau des alten Schulhauses in Gsteig hat sich der Gemeinderat deshalb intensiv mit der Schaffung zusätzlicher Parkplätze auseinandergesetzt. Eine erste Projektidee mit einer unterirdischen Autoeinstellhalle auf dem Schulhausareal wurde jedoch aus Kostengründen nicht weiter verfolgt. Eine Alternative stellt ein Angebot von Erwin Neuhaus dar. Dieser plant auf seinem Grundstück Nr. 1227 gegenüber dem Hotel Viktoria eine Überbauung mit sechs Wohnhäusern und einer unterirdischen Autoeinstellhalle. Die Gemeinde kann auf diesem Areal 23 unterirdische Autoeinstellplätze zum Preis von 35'000.-- Franken pro Platz erwerben. Auch diese Überbauung ist abhängig von der Genehmigung der laufenden Ortsplanungsrevision durch Gemeinde und Kanton. Für die Gemeinde würde sich mit diesem Kauf eine einmalige Gelegenheit bieten, das Parkplatzproblem in Gsteig nicht zu lösen, aber zumindest zu entschärfen. Mit einem Bau ist im günstigsten Fall im Herbst 2010 zu rechnen.
Stillschweigend wurde der beantragte Kredit von Fr. 820'000.-- bewilligt.
Erweiterung Schlachtbetrieb Boden
Das Mehrzweckgebäude im Boden, Gsteig wurde 1979 erbaut. Nebst einer Wohnung, einem Touristenlager und einem Feuerwehrmagazin wurde auch ein Schlachtlokal in das Gebäude integriert. Was damals mit einem Einmannbetrieb begann, kann heute Dank guter Auslastung nur noch mit bis zu 3 Personen bewältigt werden. Eine massvolle Erweiterung der heute sehr engen Platzverhältnisse ist deshalb notwendig. Damit im Falle einer späteren Schliessung des Schlachtbetriebes ein Anbau ohne grosse Umstände wieder entfernt werden kann, ist eine Lösung mit einem vorfabrizierten Bürocontainer ins Auge gefasst worden. Dieser würde überdacht und in ortsüblicher Weise mit Holz verkleidet. Inkl. der Realisierung von einigen zusätzlichen Parkplätzen sind mit Baukosten von 100'000.-- Franken zu rechnen. Mit der Anschaffung eines Occasionscontainers könnten die Kosten noch merklich gesenkt werden.
Auch zu diesem Kreditbegehren wurde die Diskussion nicht benützt.
Verschiedenes
Nach Beantwortung einiger Fragen unter dem Traktandum „Verschiedenes“ informierten Dominik Mangold, Projektleiter EBL und Hanspeter Abbühl, Haustechnikplanung über den geplanten Fernwärmeverbund Dorf Gsteig. Der Wärmeverbund soll mit Holzschnitzeln aus der Gemeinde Gsteig versorgt werden. Die Substitution von rund 350'000 Liter Heizöl neutralisiert damit den Ausstoss von 900 Tonnen CO2. Für den geplanten Ausbau werden dazu 4'000 m3 Holzschnitzel pro Jahr zur Erzeugung der Wärme verwertet. Neben der Reduktion der CO2 - Belastung der Umwelt wird gleichzeitig auch Wertschöpfung in der Gemeinde gefördert, indem das Energieholz in der Region gewonnen wird.
Die Gemeinde hat mit der Elektra Baselland (EBL) als Contractor einen Vertrag zur Projektentwicklung abgeschlossen. Wer sich bei einer letztes Jahr durchgeführten Umfrage für einen Anschluss interessiert hat, wird demnächst von einem Ingenieur kontaktiert. Weitere Interessenten für eine Kontaktnahme können sich selbstverständlich noch bei der Gemeindeverwaltung melden. Alle Haushaltungen der Gemeinde erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsblatt, auf welchem das Projekt näher vorgestellt wird.
Um 21.45 Uhr konnte Gemeindepräsident Martin Marti die Versammlung schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Einwohnergemeinde - Ordentliche Versammlung Freitag, 5. Dezember 2008, 20.15 Uhr, Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Genehmigung des Voranschlages 2009
Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Hundetaxe,
Mäusefanggeld und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren für
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Kehricht, ferner Orientierung
über die Finanzplanung
2. Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des
Finanzvermögens
Genehmigung eines Reglementes
3. Bergbahnen Destination Gstaad AG, Strategie 2018 Konzept
„Konzentration“
a) Bewilligung eines Gemeindebeitrages von Fr. 575'289.-- für 10 Jahre
2009-2018
b) Genehmigung der Investitionsvereinbarung Einwohnergemeinden /
Bergbahnen Destination Gstaad AG
4. Schule Gsteig-Feutersoey
a) Orientierung und Beschlussfassung über die Zusammenlegung des
Schulbetriebes an einem Standort mit teilweiser Umnutzung des
Schulhauses Feutersoey
b) Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites für bauliche Massnahmen,
Erweiterungen, Sanierungen und Anschaffungen im Falle einer
Schulzusammenlegung
5. Altes Schulhaus Gsteig
Orientierung und Beschlussfassung über teilweise Zweckänderung betr. des
bereits bewilligten Sanierungs-/Ausbauprojekts und Verpflichtungskredites im
Falle einer Schulzusammenlegung
6. Verschiedenes
(Amtsanzeiger von Saanen vom 9. Dezember 2008)
Mit nur 5 Stimmen Differenz entschieden sich 187 Gsteigerinnen und Gsteiger nur knapp für einen Beitrag an das Bergbahnenkonzept „Konzentration“. Deutlicher wurde die Zusammenlegung der Schule Gsteig-Feutersoey an einen Standort abgelehnt. Der Gemeinderat wurde beauftragt, mit der Nachbargemeinde Saanen Fusionsverhandlungen aufzunehmen.
Voranschlag 2009
Der Voranschlag 2009 der Gemeinde Gsteig basiert auf einer Steueranlage von 1,7 Einheiten und weist bei Aufwändungen von Fr. 3'863'038.-- und Erträgen von 3'868'740.-- Franken einen Ertragsüberschuss von 7'502.-- Franken auf. Diese gute Prognose ist trotz hohem Abschreibungsbedarf beim Verwaltungsvermögen und Zunahme der Schuldzinsen infolge Fremdmittelaufnahmen möglich. Allerdings nur, weil auf der Ausgabenseite der Gemeindeanteil an den Kanton für die AHV und die IV wegfällt. Die Nettoinvestitionen betragen rund 1,8 Mio. Franken.
Mit der Annahme einer beantragten zusätzlichen Ausgabe von Fr. 5'000.-- wurde der Voranschlag von den 187 anwesenden Bürgerinnen und Bürgern genehmigt. Währenddem die Wasser- und Abwassergebühren um 10 % gesenkt werden, ist eine Erhöhung der Kehrichtgrundgebühr um 20 % erforderlich.
Reglement Werterhalt Finanzvermögen
Seit einigen Jahren wird empfohlen, für die Liegenschaften des Finanzvermögens eine Spezialfinanzierung für den betriebsbedingten Wertverzehr und den aperiodischen Unterhalt zu führen. Das dafür notwendige Reglement wurde diskussionslos genehmigt.
Beitrag an Bergbahnen
Eine alpine Tourismusdestination ohne leistungsfähige Bergbahnen und Beschneiungsanlagen ist in der heutigen Zeit schlichtweg nicht mehr konkurrenzfähig. Es gilt deshalb, diese Infrastrukturen frühzeitig zu schaffen, bevor die Gäste mangels Attraktivität und Schneesicherheit andere Winterdestinationen bevorzugen. Unter Einbezug verschiedener Interessenvertreter und Experten hat deshalb die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG AG) das Konzept „Konzentration“ ausgearbeitet. Die Umsetzung desselben soll die Attraktivität unseres Skigebietes verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der BDG AG optimieren. Dadurch kann die Existenz unserer Bergbahnen langfristig gesichert werden.
Über das Konzept „Konzentration“ ist mehrmals im Anzeiger von Saanen, im Berner Oberländer sowie an einer öffentlichen Orientierungsveranstaltung am 17.10.2008 in Gstaad orientiert worden. Es sind Gesamtinvestitionen von 160 Mio. Franken geplant. Die Finanzierung soll mit den von der BDG AG erwirtschafteten Mitteln (Cashflow), mit der Unterstützung von Banken und Leasinggesellschaften, mit Beiträgen der Standortgemeinden und mit Mitteln aus den Investitionshilfen aus dem Kanton Waadt erfolgen. Der von Gsteig erwartete Beitrag von Fr. 575'289.-- ist tranchenweise in den Jahren 2009 bis 2018 zu leisten. Der Antrag des Gemeinderates für die Bewilligung dieses Beitrages umfasste auch die Genehmigung der Investitionsvereinbarung zwischen den Gemeinden und der BDG AG.
Dass dieses Begehren nicht unumstritten war, zeichnete sich bereits im Vorfeld ab. Etliche Bürger kritisierten das auf 10 Jahre ausgelegte Konzept „Konzentration“. In diesem sich stark verändernden Bereich sei eine so langfristige Planung mit der Bindung von 160 Mio. Franken nicht seriös. Es wurde ein Antrag auf Ablehnung der Vorlage gestellt, worauf der vom Gemeinderat gestellte Antrag für eine schriftliche Abstimmung von der Mehrheit der Versammlung angenommen wurde. In der Folge wechselten sich Pro- und Contra-Meinungen ab. Mit der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses ging ein gut hörbares Raunen durch die bis auf den letzten Platz gefüllte Turnhalle. Mit 94 gegen 89 Stimmen vermochten sich die Befürworter für das Konzept „Konzentration“ äusserst knapp durchzusetzen. Damit leistet auch Gsteig im Rahmen des erwähnten Kostenverteilers seinen Beitrag an die Bergbahnen Destination Gstaad AG.
Zusammenlegung Schulbetrieb
Zählte die Schule Gsteig-Feutersoey 1995 noch ca. 120 Kinder, musste bereits 1999 eine Klasse wegen Rückgang der Schülerzahlen geschlossen werden. Weil die Schülerzahlen weiter gesunken sind, verfügte der Kanton auf das Schuljahr 2009/2010 die nächste Klassenschliessung auf nur noch 4 Klassen. Diese Tatsache hat der Gemeinderat zum Anlass genommen, um die Organisation der Schule zu analysieren. Der Zeitpunkt dieser Überprüfung war ausserdem zweckmäßig, da man mit den Sanierungs- und Ausbauarbeiten im alten Schulhaus in Gsteig noch nicht begonnen hatte. Das von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitete Konzept wurde im Detail auch an Hand von Skizzen der Unternehmung „gehret design“ präsentiert. Im Mittelpunkt einer möglichen Zusammenlegung beider Schulbetriebe an einem Standort stand von Beginn weg das Wohl der Kinder. Indem sich alle Schüler vom Kindergärteler bis zum Neuntklässler an einem Ort befinden, könnten das soziale Zusammenleben gefördert, vermehrt Kontakte geknüpft und Freundschaften geschlossen werden. Der Schulbetrieb selber liesse sich an einem Standort wesentlich besser organisieren. Zeitintensive und umständliche Verschiebungen von einer Schule zur anderen würden entfallen.
Zuwenig Schulräume in Feutersoey
Da im Schulhaus Feutersoey zuwenig Räume für eine Gesamtschule vorhanden sind, konzentrierte sich die Planung bald einmal auf den Standort Gsteig.
Im neuen Schulhaus in Gsteig würde auf der Nordseite ein Dachgiebel eingebaut. Alle übrigen baulichen Massnahmen und Veränderungen wären gegen aussen nicht sichtbar. Grosser Wert wird auf eine gute Infrastruktur, verbesserte Einrichtungen und freundlichere Räume gelegt.
Die grössere Anzahl Schulkinder verlangt auch die Schaffung von genügend Aussenräumen. Währenddem der bestehende Pausenplatz Nord mehrheitlich für die aktivere Pausengestaltung genutzt würde, soll ein neu zu realisierender Pausenplatz auf der Südseite vorab den Erholung suchenden Schulkindern zur Verfügung stehen.
Der Kindergarten, das Werken und das Handarbeiten würden im Erd- und Untergeschoss des alten Schulhauses Platz finden. Dadurch würde das Touristenlager aufgehoben. Optimalere Schulstrukturen gewichtete der Gemeinderat bei diesem Entscheid höher als den Erhalt eines schlecht genutzten Touristenlagers.
Schulhaus Feutersoey
Im Erdgeschoss würde der Mehrzweckraum mit Bühne unverändert der Öffentlichkeit und als Musikzimmer zur Verfügung stehen. Eine allfällige Nutzung durch das „Atelier Kunterbunt“ zur Förderung der Kreativität von Kindern wäre denkbar. Das Untergeschoss und der Schulhausplatz würden keine Änderungen erfahren.
Die Räume im Ober- und Dachgeschoss könnten ohne grosse Anpassungen vermietet werden. Der „simple galery“ als erstem Mietinteressenten wurde die Gelegenheit gegeben, ihre Ideen sogleich der Versammlung vorzustellen.
Nach Darlegung aller Vorteile stellte der Gemeinderat den Antrag auf Zusammenlegung der Schule Gsteig-Feutersoey an den Standort Gsteig. Ferner wurde die Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 470'000.-- Franken für die damit zusammen hängenden baulichen Massnahmen, etc. beantragt.
Etliche engagierte Bürger machten sich nach Eröffnung der Diskussion für den Erhalt des Schulstandortes in Feutersoey stark. So wurde unter anderem die bereits mit der heutigen Lösung hohe Qualität der Schule hervor gehoben. Indem sich ausserdem das Schulwesen auf kantonsebene im Umbruch befindet, wäre heute eine Zusammenlegung verfrüht. Weil Gsteig bereits heute über wenig Hotelbetten und Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen und Passanten verfügt, sollte nicht noch ein Touristenlager geschlossen werden, wurde ebenfalls argumentiert.
Die Abstimmung erfolgte nach beantragtem Abbruch der Diskussion schriftlich. Mit 112 gegen 71 Stimmen wurde der Antrag des Gemeinderates abgelehnt. Somit wird die Schule Gsteig-Feutersoey unverändert an zwei Standorten betrieben. Gewisse Anpassungen und Verbesserungen werden in der Schule Gsteig aber trotzdem gemacht.
Mit diesem Entscheid erübrigte sich eine Behandlung des Traktandums 5 betreffend einer Projektänderung der bereits beschlossenen Sanierungen und Ausbauten im alten Schulhaus in Gsteig.
Fusion mit Saanen?
Unter dem Traktandum „Verschiedenes“ nutzte ein Bürger die kritische Stimmung, um einen Antrag zu stellen. Und zwar sei dem Gemeinderat zwei Jahre Zeit für Fusionsgespräche mit der Gemeinde Saanen zu geben. Nach einem Beschluss durch eine Gemeindeversammlung sei im Falle einer Zustimmung die Umsetzung während weiteren zwei Jahren zu vollziehen. Dieser Antrag wurde mit 87 gegen 50 Stimmen als erheblich erklärt, womit der Gemeinderat diesen Auftrag auszuführen hat.
Gemeindepräsident Martin Marti konnte die Versammlung um 23.50 Uhr schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Ausserordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 26. September 2008, 20.15 Uhr, in der Turnhalle Gsteig |
Traktanden:
1. Schule Gsteig-Feutersoey
Orientierung und Beschlussfassung über die Zusammenlegung des
Schulbetriebes an einem Standort mit teilweiser Umnutzung des Schulhauses
Feutersoey
2. Organisations-Reglement
Genehmigung einer Revision
3. Reglement über die Urnenwahlen
Genehmigung einer Revision
4. Personal-Reglement
Genehmigung einer Revision
5. Schulordnung
Genehmigung einer Revision
6. Verschiedenes
(Amtsanzeiger von Saanen, 30. September 2008)
Obwohl der Rückzug des Traktandums „Schulzusammenlegung“ frühzeitig publiziert wurde, fanden trotzdem 124 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Weg in die Turnhalle Gsteig. Einige Änderungen im Organisations-Reglement und in der Schulordnung stiessen auf Interesse.
Reglement über die Urnenwahlen
Im revidierten Reglement über die Urnenwahlen sind hauptsächlich Termine und Fristen angepasst worden. Die Verlängerung der Fristen erlaubt es, die Veröffentlichungen im Amtsanzeiger zu optimieren sowie bei einem Wahlgang die Wahlzettel frühzeitig versenden zu können.
Erwartungsgemäss wurde das Reglement diskussionslos genehmigt.
Personal-Reglement
Das heutige Personal-Reglement unterscheidet beim Personal zwischen Beamten und privatrechtlichen Angestellten. Die Beamten, d.h. der Gemeindeschreiber und der Finanzverwalter, werden jeweils an der Urne auf eine einheitliche Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Wie bereits die Mehrheit der bernischen Gemeinden soll auch in Gsteig der Beamtenstatus abgeschafft und das Kaderpersonal öffentlich rechtlich mit Vertrag angestellt werden. An Stelle einer Urnenwahl ist der Gemeinderat Anstellungsbehörde.
Das total revidierte Reglement wurde ohne Benützung der Diskussion genehmigt.
Organisations-Reglement
Anpassungen an übergeordnetes Recht, neuzeitlichere Bestimmungen und schlankere Strukturen wollte der Gemeinderat im total revidierten Organisations-Reglement beliebt machen. Die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger waren jedoch nicht für alle Änderungen zu begeistern. Dies kündigte sich bereits durch ein von einer Bürgerin in alle Haushaltungen versandtes Flugblatt an.
Dass dem Gemeinderat die Kompetenz zur Errichtung und Aufhebung bestehender Schulen, Klassen und Lehrstellen nicht übertragen wurde, war zu erwarten. Die vom Gemeinderat zu voreilig angekündigte Schliessung der Schule Feutersoey war sicher mitentscheidend. Derartige Beschlüsse will das Stimmvolk selber fassen.
Dass eine Gemeinde mit knapp 1000 Einwohnern über einen neunköpfigen Gemeinderat verfügt, ist nicht mehr üblich. Mehrheitlich wird in den bernischen Gemeinden die Exekutive mit 7 oder sogar 5 Mitgliedern gebildet. Die Reduktion auf 7 Mitglieder war für die Mehrheit der Gsteiger aber kein Thema. Auch an der Sitzverteilung wurde festgehalten. Diese sieht vor, dass mindestens je drei Gemeinderatsmitglieder aus Feutersoey und Gsteig zu stammen haben.
Der Gemeinde- und Gemeinderatsvizepräsident soll auch weiterhin an der Urne gewählt werden. Dass sich der Gemeinderat abgesehen vom Präsidenten selber konstituiert, ging einer Mehrheit der Anwesenden zu weit. Dasselbe galt auch für die Wahl der Mitglieder der Volksschulkommission. Nicht der Gemeinderat habe diese zu wählen, sondern das Stimmvolk an der Urne. Eine Reduktion von 7 auf 5 Mitgliedern war dagegen unbestritten. Eines der fünf Mitglieder wird allerdings aus den Reihen des Gemeinderates mit Stimmrecht delegiert.
Schulordnung
Nebst den bereits im Organisations-Reglement erwähnten Änderungen umfasst die Revision der Schulordnung hauptsächlich Änderungen, Ergänzungen und Präzisierungen auf Grund des neuen bernischen Volksschulgesetzes. Die revidierte Schulordnung wurde unter Einschluss der beim Organisations-Reglement beschlossenen Abänderungsanträge genehmigt.
Nach dem rege benutzten Traktandum „Verschiedenes“ konnte Gemeindepräsident Martin Marti die Versammlung um 22.20 Uhr schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Einwohnergemeinde - Ordentliche Versammlung |
Traktanden:
1. Genehmigung von Nachkrediten
2. Genehmigung der Gemeinderechnung 2007
3. Abrechnung von Verpflichtungskrediten
4. Hochspannungsleitung Boden Gsteig
Orientierung und Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites als
Gemeindebeitrag an die Verlegung der Hochspannungsleitung
5. Gemeindebauland Boden Gsteig
Verkauf einer Bauparzelle an Fritz Bettler und Manuela Thoenen Bettler,
Gstaad
6. Hotel Restaurant Bären, Gsteig
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites für die Sanierung der
Wirtewohnung sowie für weitere erforderliche Massnahmen
7. Gemeindebauland Viktoriamatte Gsteig
Orientierung über die Ausgangslage bezüglich Baubeschwerdeverfahren
gegen das Baukonsortium Pro Gsteig mit Beschlussfassungen zum Verkauf
- von Gemeindebauland an das Baukonsortium Pro Gsteig
(Wiedererwägung) oder
- an das in der Zwischenzeit eingelangte Kaufbegehren der „Einfachen
Gesellschaft Überbauung Viktoriamatte“ sowie
- Entscheid über die mit Gemeindeinitiative geforderte Wiedererwägung
des Verkaufes von Bauland an Max Stuber
8. Wasserversorgung
Bewilligung eines Bruttoverpflichtungskredites für die Erneuerung der
Brunnstube Burg, Gsteig
9. Verschiedenes
(Amtsanzeiger von Saanen, 14. Mai 2008)
121 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger konnten an der ordentlichen Frühjahresgemeindeversammlung von einem sehr guten Rechnungsabschluss Kenntnis nehmen. Dank einem Gemeindebeitrag kann endlich die Hochspannungsleitung Boden verlegt werden. Es ist zu hoffen, dass die gefällten Entscheide nun endlich zur Überbauung der Viktoriamatte führen!
Gemeinderechnung 2007
Von einem sehr guten Rechnungsabschluss konnte Finanzverwalter Beat Walker berichten. Das Ergebnis vor Abschreibungen schliesst bei einem Aufwand von 3'419'689.50 Franken und Ertrag von Fr. 4'007'848.45 mit einem Brutto-Ertragsüberschuss von 588'158.95 Franken ab. Dieser Brutto-Ertragsüberschuss wird im Betrag von Fr. 83'064.55 für harmonisierte und mit Fr. 505'094.40 für übrige Abschreibungen verwendet, wodurch die Rechnung ausgeglichen abschliesst. Die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag beträgt Fr. 130'725.-- Das Eigenkapital bleibt unverändert mit Fr. 2'297'859.90.
Auf Antrag des Gemeinderates wurde die Gemeinderechnung 2007 ohne Benützung der Diskussion genehmigt.
Hochspannungsleitung Boden
1996 wurde beidseits entlang der Saalistrasse, d.h. ab Kantonsstrasse bis zur Greteli-Brücke, die Einzonung je einer Bautiefe in eine Wohn-/Gewerbezone WG3 beschlossen. Dadurch wurde einerseits die Zonenkonformität für vier bestehende Gebäude mit Wohnungen, Garagebetrieb sowie Feuerwehrmagazin und Schlachtbetrieb hergestellt, andererseits entstanden neue Baulandparzellen.
Währenddem seit dieser Einzonung zwei Wohnhäuser erstellt worden sind, wird die Überbauung der verbleibenden vier Bauplätze durch die bestehende Hochspannungsleitung eingeschränkt bzw. verunmöglicht.
Die BKW FMB Energie AG als Leitungseigentümerin hat ihre Bereitschaft und auch Beteiligung zur Verlegung dieser 50/16 kV-Leitung in den Boden erklärt. Die Verkabelung ist ab Betonmasten beim alten Feuerwehrmagazin Boden entlang der Kantonsstrasse bis zum Grundstück von Albert Beetschen und entlang seiner Grenze bis kurz vor den Reuschbach vorgesehen. Für die Durchleitungsrechte ist die BKW besorgt.
An die veranschlagten Kosten von Fr. 745'000.-- beteiligt sich die BKW mit 200'000.-- Franken. Die Verkabelung ist drei betroffenen Bauparzellenbesitzern 360'000.-- Franken wert. Einen Anteil von Fr. 50'000.-- will auch ein Grundeigentümer beisteuern, dessen Grundstück aber erst in der hängigen Ortsplanungsrevision als Bauland vorgesehen ist. 71'000.-- Franken sind jene Käufer zu zahlen gewillt, welchen nach diesem Geschäft die Gemeindeversammlung eine Gemeindeparzelle verkauft werden soll. Die Gemeinde hat deshalb lediglich einen Anteil von 64'000.-- Franken an diese Verkabelung beizutragen. Der beantragte Kredit belief sich allerdings auf Fr. 120'000.--, da die von der Ortsplanung abhängigen 50'000.-- Franken eines privaten Eigentümers durch die Gemeinde vorfinanziert werden müssen. Die Kreditbewilligung erfolgte diskussionslos.
Verkauf Bauparzelle
An der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2003 wurde dem Verkauf einer Baulandparzelle in der Wohn-/Gewerbezone Boden, Gsteig, zwischen dem Schlachthaus und der heutigen Garage Clausen an Fritz Bettler und Manuela Thoenen Bettler zugestimmt. Im Hinblick auf die Verlegung der Hochspannungsleitung, welche über das verbleibende Bauland führt, haben Fritz Bettler und Manuela Thoenen Bettler auch für dieses Bauland mit einer Fläche von rund 510 m2 ein schriftliches Kaufgesuch eingereicht. Die Käuferschaft will auf dieser Parzelle ein Mehrfamilienhaus erstellen. Weiter ist eine Einstellhalle vorgesehen. In Anlehnung an den ersten Verkauf hat der Gemeinderat den Verkaufspreis unverändert auf 150.-- Franken pro Quadratmeter bestimmt. Die Käufer sind bereit, sich nebst dem Kaufpreis für das Land an den Kosten der Leitungsverlegung mit 71'000.-- Franken zu beteiligen.
Der Erstwohnungsanteil wurde vom Gemeinderat auf 50 % festgelegt, d.h. 20 % höher als beim bereits erstellten Mehrfamilienhaus. Stillschweigend wurde dieses Kaufbegehren genehmigt.
Hotel Restaurant Bären
Der neue Pächter Ronald Felix Preisig wird mit Lebenspartnerin Kathrin Flückiger mit der Übernahme des „Bären“ die Wohnung im Dachgeschoss beziehen. Diese bedarf jedoch einer dringenden Sanierung mit Ersatz der sanitären Einrichtungen und Einbau einer kleinen Küche. Weiter muss am Gebäude selber und in verschiedenen Betriebsräumen diverser Unterhalt vorgenommen werden. Der vom Gemeinderat beantragte Kredit von 300'000.-- wurde oppositionslos genehmigt.
Überbauung Viktoriamatte
An der letzten Gemeindeversammlung wurde ein Antrag eines Bürgers als erheblich erklärt, welcher verlangt, dass die Stimmbürger nochmals die Gelegenheit erhalten sollen, zum Verkauf der Viktoriamatte an das Baukonsortium Pro Gsteig Stellung nehmen zu können. Dies ist möglich, weil noch kein Kaufvertrag unterzeichnet worden ist. In die Vorlage sei auch die sistierte Gemeindeinitiative zu integrieren, welche verlangt, dass der Verkauf einer Bauparzelle an Beschwerdeführer Max Stuber als Wiedererwägung erneut dem Stimmbürger vorzulegen sei.
Um allen das langwierige Geschäft in Erinnerung zu rufen, wurden die Anwesenden vom Vorsitzenden Martin Marti ausführlich über die Entwicklung betreffend der Überbauung auf der Viktoriamatte in Gsteig informiert.
Unverändert fehlt eine Einigung zwischen der Bauherrschaft Baukonsortium Pro Gsteig und dem Beschwerdeführer. Obwohl die Bauherrschaft mit einem neuen Investor nun die geforderte zusätzliche Autoeinstellhalle bauen will, scheiterten die Verhandlungen an anderen Punkten. In der Zwischenzeit ist ein weiteres Kaufbegehren der Einfachen Gesellschaft Überbauung Viktoriamatte eingelangt. Diese besteht aus den vier einheimischen Unternehmungen Chaletbau Annen Gsteig AG, M. Gehret AG, Max Brand Bedachungen AG, Rieder Bau- + Immobilien AG. Auch die Einfache Gesellschaft Überbauung Viktoriamatte verpflichtet sich zum Bau einer Autoeinstellhalle in genügender Grösse. Ferner bietet sie mit Fr. 180.-- einen um 20.-- Franken pro Quadratmeter höheren Kaufpreis. Darüber hinaus soll der Anteil Wohnungen für Einheimische mindestens 50 % betragen. Als Zeithorizont für die Verwirklichung des neuen Projektes wurden zwei Jahre genannt.
Ein Verkaufsbeschluss an das Baukonsortium Pro Gsteig, ein Verkaufsbeschluss an den heutigen Beschwerdeführer, eine Gemeindeinitiative, eine Wiedererwägung sowie ein zusätzlicher Kaufinteressent liessen eine brisante Versammlung erahnen. Gefordert war aber vorerst der Gemeinderat, der diese äusserst heikle Ausgangslage richtig zu ordnen hatte. Falls Pro Gsteig letztlich das noch nicht notariell verurkundete Bauland nicht erhalten sollte, dürfte die Gemeinde mit einer Schadenersatzklage rechnen. Dies wurde von Pro Gsteig auch bereits in Aussicht gestellt. Die juristischen Abklärungen beurteilten das Risiko der Gemeinde zur Bezahlung derartiger Forderungen allerdings als gering. Aber wie so oft können entscheidende Details vor dem Richter zu völlig anderen Urteilen führen. Auf dieses Risiko und diese Unsicherheit wurden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Versammlung klar aufmerksam gemacht. So komplex die Geschichte und die Ausgangslage ist, genauso kompliziert war der in drei Schritte gegliederte Antrag des Gemeinderates. Mit einem an die Leinwand projizierten Flussdiagramm wurde das Verfahren in Kurzform besser verständlich gemacht.
In einem ersten Schritt wurde der Antrag eines Bürgers mit 85 zu 9 Stimmen angenommen, wodurch die vier Baulandparzellen nicht dem Baukonsortium Pro Gsteig verkauft werden. Ohne Gegenstimme wurde anschliessend der Verkauf der vier Baulandparzellen mit 97 Stimmen an die Einfache Gesellschaft Überbauung Viktoriamatte beschlossen. Bei beiden Beschlüssen enthielten sich jeweils über 20 Personen ihrer Stimme.
Mit dem Verkauf an die Einfache Gesellschaft Überbauung Viktoriamatte hatte letztlich die Versammlung nicht über die Gemeindeinitiative zu entscheiden. Diese bleibt weiterhin sistiert, bis die Käuferschaft über eine rechtskräftige Baubewilligung verfügt.
Brunnenstube Burg
Da die Brunnenstube der Wasserquelle Burg nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht, drängt sich eine Sanierung derselben auf. Dem Souverän wurde ein Ersatz durch eine Fertigbrunnenstube aus Kunststoff mit Kosten von rund 88'000.-- Franken beantragt. Der dafür erforderliche Kredit wurde bewilligt. Lediglich 7 Stimmen unterstützten einen Abänderungsantrag, welcher die Elektrizitätsgenossenschaft von der Bezahlung von Mehrkosten befreien wollte. Diese betragen rund 10'000.-- Franken für eine grössere Brunnenstube und zusätzliche Aushubarbeiten, welche notwendig sind, damit die Elektrizitätsgenossenschaft ein Trinkwasserkraftwerk installieren und betreiben kann.
Unter dem Traktandum „Verschiedenes“ nahm der Gemeinderat Stellung zu der von ihm beschlossenen Zusammenlegung der beiden Schulen. Mit der notwendigen Schliessung einer Schulklasse auf das Schuljahr 2009/2010 werden alle Schulklassen nur noch in der Schulanlage Gsteig unterrichtet. Das Schulhaus Feutersoey soll teilweise umgenutzt werden. Sobald verschiedene Details geklärt sind, wird ausführlich darüber berichtet.
Um 22.30 Uhr konnte Gemeindepräsident Martin Marti die Versammlung schliessen.
Der Gemeindeschreiber
P. Reichenbach
Freitag, den
Ort: Turnhalle Gsteig
Allfällige Orientierungs-
versammlungen:
21. Mai 2013
10. Dezember 2013
Infobroschüre
Gemeindeversammlung
vom:
© 2005 Gemeindeverwaltung, 3785 Gsteig bei Gstaad
Tel: 033 755 19 77, Fax: 033 755 10 19, E-Mail: gemeinde(at)gsteig.ch