Ordentliche Gemeindeversammlung vom 29.05.2026
Informationen
- Voraussetzungen
- Eingeladen sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer.
In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer- in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft,
- urteilsfähig und
- Schweizerbürger ist,
- sowie das 18. Altersjahr vollendet hat