Erneuerungswahlen / 2. Wahl für Gemeinderat
Erneuerungswahlen
Auf die erste Publikation für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates wurde lediglich ein Bürger vorgeschlagen, welcher vom Gemeinderat gestützt auf Art. 6 des Urnenwahlreglements im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt werden konnte.
Bevor der Gemeinderat die nach Art. 40 des Organisationsreglements vorgesehene Möglichkeit des Amtszwangs anwendet, ordnet er in einem weiteren Schritt als Bestandteil der ordentlichen Erneuerungswahlen per 1. Januar 2027 auf den 29. November 2026 eine zweite Wahl an.
Es ist zu wählen:
Ein Mitglied des Gemeinderates
- anstelle von Toni Bühler, Feutersoey obligatorischer Austritt
Gemäss Artikel 4 des Reglements über die Urnenwahlen sind Wahlvorschläge durch Gruppen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet, bis am
Freitag, 9. Oktober 2026, 16.00 Uhr,
der Gemeindeschreiberei einzureichen. Als Zeichen ihres/seines Einverständnisses hat der Wahlvorschlag auch die Unterschrift der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu enthalten. Leere Formulare können bei der Kanzlei angefordert oder im Internet unter „www.gsteig.ch - Behörden und Politik - Kommunale Abstimmungen und Wahlen - Formular Vorschlag Kandidat für Gemeinderat“ heruntergeladen werden.
Wird für die hievor angeführte Stelle nur eine wahlfähige Person vorgeschlagen, so kann das Verfahren der stillen Wahl angewendet werden.
Falls mehr als eine Person vorgeschlagen wird, so findet am 29. November 2026 der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur solchen Kandidaten gestimmt werden kann, für welche bis am 9. Oktober 2026 ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Allfällige Stichwahlen werden am 20. Dezember 2026 durchgeführt.
DER GEMEINDERAT